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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 212
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0214
Die Kinzigtalaue vor Fischerbach vom Eckwald bei Haslach aus gesehen. In den Obstbäumen bei der Kinzig-
schleifc im Mittelgrund liegt das Dorf Eschau. Links am Hang die Kirche von Weiler-Fischcrbach, dahinter
der Eingang ins FischerbachtaL In diesem Gebiet hatten die von Gippichen und die von Schnellingen viele
Besitzungen. Aufn.: H. Fautz

Einmal, im Jahre 1470, konnte er gar seinem Herrn, dem Grafen Heinrich von Fürstenberg
, die 20 fl. nicht bezahlen, die er ihm für ein Pferd schuldete, und mußte sich diesen
Betrag von den 100 fl. abrechnen lassen, die er für den Verkauf seiner Güter im Osterbach
erhielt.

Im Jahre 1470 wurde vor dem Gericht in Villingen ein Streitfall geklärt zwischen
Michael und Diepold von Ramstein und Martin von Blumegg und Konrad Stoll von
Staufenberg wegen Güter in Weiler-Fischerbach. Der von Blumegg konnte die Ansprüche
der Ramsteiner an diese Güter zurückweisen durch die Vorlage eines gesiegelten Lehnsbriefes
aus dem Jahre 1297. Damals hatte Graf Egon von Fürstenberg dem Ritter Rudolf
von Schnellingen die Güter zu Eschau und Weiler mit allen Rechten verkauft. Ein zweiter
Brief vom 12. November 1445 bestätigte, daß Aulber von Gippichen, der Alte und Junge,
von Graf Heinrich die Güter zu Eschau und Weiler, die vormals Rudolf von Schnellingen
in Besitz hatte, als Lehen rechtmäßig empfangen hatten. Das Gericht entschied zugunsten
des von Blumegg. Diesen belehnte dann im Jahre 1472 Graf Heinrich mit den Lehen zu
Schnellingen, Eschau und Weiler mit Gerichten, Leuten und Gütern.

In Mühlenbach lag das „Kolbenlehen", an welchem Diepold Anteile besaß. Diese übereignete
er im Jahre 1473 dem Schnellinger Bürger Hans Keck. Im selben Jahr schlössen
Diepold und sein Schwager Martin mit Claus Müller von Schnellingen einen Vertrag ab
über die Wasserrechte an der Kinzig. Müller baute in Schnellingen einen Teich (Kanal)
und eine Mühle auf eigene Kosten. In dem Vertrag wurde ihm zugestanden, daß er
jederzeit in der Kinzig, im Teich und Mühlenwehr fischen darf, die Hälfte des Fanges,
auch die „lesch" (Lachse), aber an die beiden Lehnsträger abzuliefern habe.

Bei Biberach hatten die Gippicher ebenfalls geroldseckische Lehen in Besitz. Diese gab
Diepold im Jahre 1476 an seinen Lehnsherrn, den Junker Diepold (IL), Herr zu Hohen-
geroldseck und zu Bolchen, „mit aller Zugehörde vnd Herlichkeytten" zurück um 12 fl.
Wiederlösungsgeld. Der Gippicher bestätigte, daß er „alles myn Gut vnd Gerechtigkeit,

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