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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 213
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mit der Losunge so ich vnd min Elttern gehabt hant im Memelsbach (Emersbach), vff der
Schnytt vnd am Schymberg (Schönberg), mit Aeckern, Matten, Holtz, Weide (Waldungen),
wie die an mich von mynem Vatter vnd Altfordern seligenn, von der Herschafft Geroltz-
ecke komme sint", zurückgegeben habe.

Diepold war kein so friedfertiger Mann wie sein Vater und Großvater. Er
scheute sich nicht, gelegentlich an Raubüberfällen teilzunehmen. So soll er dabei
gewesen sein, als man nach echter Raubritterart burgundische Kaufleute überfiel
und nach Schloß Ortenberg verschleppte. Auch mit seinem Freund, dem Junker
Konrad von Staufenberg, war er in Streit geraten. Er überfiel dessen Leute, raubte
ihnen Vieh und Hausrat und nahm einige gefangen. Da diese Leute Untertanen
des Grafen von Fürstenberg waren, fiel Diepold bei seinem Lehnsherrn in Ungnade
. Der Streit wurde am 16. August 1465 vor dem Gericht in Waldkirch durch
Konrad Graf von Tübingen und seine Urteilsleute beigelegt. Diepold mußte geloben
, sich fürderhin mit dem von Staufenberg zu vertragen und jeder Feindseligkeit
abschwören. Der Streit schwelte aber weiter bis zum Jahre 1468. Jos
Münch von Rosenberg brachte vor dem Gericht zu Haslach einen Vergleich zustande
, der alle Unstimmigkeiten ausräumte. Graf Heinrich zeigte sich hernach
recht edelmütig. Er belehnte seinen streitbaren Lehnsmann erneut mit den Gütern
im Osterbach, die schon lange im Besitz der Gippicher waren. Hier tauchte dann
auch die Bemerkung auf, daß, wenn Diepold ohne Leibeserben sterben sollte, diese
Güter von dem Grafen eingelöst werden können.

Abermals geriet Diepold in harte Bedrängnis. Wegen „groß verschuldeter
Sachen" hielt sein Lehnsherr Graf Heinrich ihn in Gefangenschaft. Im Februar
1475 bat er diesen, ihn gegen die Stellung von vier edlen Bürgen freizulassen. Sein
Ansehen bei den Männern seines Standes war aber so sehr gesunken, daß es ihm
nur gelang, zwei Bürgen zu finden, nämlich seinen Schwager Martin von Blumegg
und seinen Vetter Hans von Reckenbach. Diesen stellte er einen Schadlosbrief aus,
schwur seinem Herrn Urfehde, woraufhin er aus der Gefangenschaft entlassen
wurde.

Diepold ließ sich aber auch weiterhin zu Gewalttätigkeiten hinreißen. Sein Unwille
richtete sich nun besonders gegen seinen Schwager Martin. Vermutlich ärgerte ihn dessen
geistige und wirtschaftliche Überlegenheit und reizte ihn zur Eifersucht. Er schmähte ihn
durch Wort und Schrift, beleidigte ihn öffentlich und schädigte dessen Untertanen an ihrem
Eigentum. Der von Blumegg kündigte deshalb seine dem Grafen Heinrich gegebene Bürgschaft
, worauf Diepold wieder in das Gefängnis kam. Nun mußte er klein beigeben. Er
flehte seine Bürgen an, sie möchten doch dem Grafen gegenüber ihre Bürgschaft für ihn
aufrechterhalten, damit er wieder seine Freiheit erlange. Er schwor am 22. Dezember 1477
seinem Herrn erneut Urfehde und stellte seinen Bürgen einen „Losbrief" aus. Zur Bekräftigung
seines Versprechens siegelten diesmal seine Freunde Konrad von Felsenberg, Schultheiß
zu Hausach, und Konrad Stoll von Staufenberg sein Bittgesuch. Damit war der Streit,
den Diepold auf seine alten Tage hin mit seinen nächsten Verwandten und Freunden so
leichtfertig vom Zaune gebrochen hatte, endgültig beigelegt.

Zum letzten Mal hören wir etwas von Diepold am 21. Juli 1479. Er hatte von dem
Wolfacher Bürger Georg Lemp 9 fl. erhalten, die er sich auf die Wiederlösungssumme für
die den Lempen verpfändete Burgmatte in Gippichen, die „Mülmatten" genannt, anrechnen
ließ.

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