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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 227
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0229
Diese Schenkungsnotiz, wie unsere Hauptquelle im folgenden genannt werden
soll, besteht also in der Hauptsache aus Namen. Diese bezeichnen Personen, von
denen gesagt wird, daß sie als Zeugen einer Tradition in Offenburg anwesend
waren. Als Schenker eines „predium Uischerbac" werden zwei Herren von Wolfach
genannt. Es ist aber weder vermerkt, wann diese Schenkung erfolgte, noch, an
wen sie ging.

Dieser letzte Punkt ist jedoch leicht dahin zu klären, daß, auf Grund der Überlieferung
der Notiz in den Alpirsbacher Quellen, nur dieses Kloster als Empfänger
in Frage kommt. Anders steht es mit der Feststellung des Datums für den
Schenkungsakt, das nicht ohne weiteres angegeben werden kann. Seine wenigstens
ungefähre Kenntnis ist aber für alle Aussagen, die mit Hilfe unserer Notiz gemacht
werden sollen, von entscheidender Bedeutung. Unsere erste Aufgabe muß es
daher sein, nach zeitlichen Anhaltspunkten für die in der Notiz berichtete Schenkung
zu suchen.

Versuch einer Datierung

Die Möglichkeit, auf Grund der Lebensdaten der in unserer Notiz genannten
Personen zu einer zeitlichen Bestimmung zu gelangen, muß einen weiten Zeitraum
als Ergebnis erbringen. Denn die nach Alter verschiedenen Zeugen der Schenkung
lassen sich wohl kaum mittels anderweitiger Nennungen gemeinsam auf ein
bestimmtes Jahr oder auch auf einen kleinen, noch sinnvollen Zeitraum für ihre
Anwesenheit bei unserer Schenkung festlegen. Die Lösung des Datierungsproblemes
muß auf andere Art und Weise angegangen werden.

Wie gesagt, gehört unsere Schenkungsnotiz zu den Alpirsbacher Quellen der
Gründungszeit, und ein genauerer Blick auf ihre Überlieferung zeigt eine enge
Verbindung mit diesen anderen Stücken. Denn auf seltsamem Weg ist die Notiz
auf uns gekommen: Sie befindet sich auf einem Pergament, das eine Abschrift
der im Jahre 1101 für das neugegründete Kloster Alpirsbach ausgestellten Papsturkunde
darstellt2). Und zwar wurde unsere Notiz auf dem Raum zwischen
Rundzeichen und Monogramm dieser Nachbildung des originalen Papstprivilegs
angebracht, obwohl sie mit dieser nichts zu tun hat, im Gegenteil eine nachträgliche
Einfügung und Verunzierung des Dokuments darstellt.

Dieser diplomatische Sachverhalt muß zu denken geben. Denn wenn es möglich
wäre, die Entstehung der Abschrift der Papsturkunde festzustellen, wäre auch ein
erster Ansatz für unsere Notiz gewonnen, die auf jeden Fall später und von einer
anderen Hand auf das gleiche Pergament geschrieben wurde. Allzuleicht aber
haben es sich die Herausgeber des WUB gemacht, die das Ausstellungsjahr der
Papsturkunde, 1101, auch für die Anfertigung der vorliegenden Abschrift annahmen3
); sie fanden damit gleichzeitig für unsere Notiz den Zeitansatz „um
1101", der seither unwidersprochen in die lokal- und landesgeschichtliche Literatur

2) Druck: WUB 1, Nr. 259, S. 327 f.

3) „nach einer gleichzeitigen faksimilierten Abschrift" (WUB 1, S. 329). Übrigens verbessert in WUB 4,
S. 480: „vom Ende des 12. Jahrhunderts stammenden" Abschrift.

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