http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0234
Es scheint, daß die Brüder Gerhard, Otto und Friedrich, die 1091 eine Besitzaufteilung
vornahmen, die zweite Generation des Geschlechts der Herren von
Wolfach darstellen. Gerhard, der „iuvenis" genannt wird, schenkte seinen Besitzteil
— Güter bei Dunningen (Kr. Rottweil), im Sulzbach, Adlersbach und „Swin-
bach" (alle im mittleren Kinzigtal) ■— an St. Georgen, wo er vermutlich als Mönch
eintrat. Während auch von Otto nichts mehr zu hören ist, kann Friedrich noch
weiter nachgewiesen werden: 1092 als Zeuge für St. Georgen und 1099 als Anwesender
bei der Proklamation der Klostergründung von Alpirsbach '*); hier steht
er übrigens als Zweitletzter in einer langen Zeugenreihe und nach Adeligen, vor
denen der erste Friedrich von Wolfach immer rangiert hatte. Es kann nur ein noch
junger Mann gewesen sein, der in diesen Jahren das Wolfacher Geschlecht vertrat,
so daß in der Tat eine Abgrenzung der beiden gleichnamigen Personen vorgenommen
werden muß; vermutlich haben wir es mit Vater und Sohn zu tun.
Der Name Friedrichs (II.) steht in den Jahren 1110—1113 fünfmal in Zeugenreihen
der Traditionsbücher von St. Georgen und St. Peter auf dem Schwarzwald.
1121 wird er nochmals in herausragender Weise in Beziehung zu dem Zähringischen
Hauskloster genannt: „Fridericus de Wolfahe" gehört zu den „principes", die eine
Grenzziehung zwischen St. Peter und St. Märgen bezeugen. Auch hier wird nochmals
hinreichend deutlich, daß die Familie der Wolfacher nach Herzog und
Grafen zu den vornehmsten Adelsgeschlechtern gehörte.
Außerdem muß noch eine andere Tatsache festgehalten werden: Seit 1099
taucht Friedrich (II.) von Wolfach immer wieder in Beziehung mit den Herzögen
von Zähringen auf. Nicht nur, daß er an der Weihe von St. Peter 1113 teilnahm
und dort des öfteren zusammen mit den Zähringern anwesend war (1110, 1112,
1121), er scheint auch in deren Gefolge geweilt zu haben, wie seine Zeugenschaft
1111 in Basel zusammen mit Herzog Berthold III. beweist14).
Wir befinden uns freilich in einer Zeit, der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts,
in der die Zähringer im deutschen Südwesten die bedeutendste Machtstellung innehatten
und diese durch Bau von Burgen und Gründung von Städten zu festigen
suchten. Es entstand ein Herrschaftsgebilde, in der Forschung als „Staat der
Herzoge von Zähringen" bezeichnet15), gegen das die kleineren, aber an sich noch
selbständigen Gewalten nicht aufkommen konnten. Diese, zu denen wir auch die
Herren von Wolfach zählen, gerieten vielmehr unter den Einfluß der Herzöge und
wurden mit der Zeit in deren Machtbereich miteinbezogen. So erklärt es sich, daß
eine ganze Reihe hochadeliger Familien in diesen Jahren in enger und ständiger
Verbindung mit den Zähringern anzutreffen sind, ohne daß daraus auch auf eine
rechtliche Abhängigkeit geschlossen werden könnte16). Es erscheint wenig begründet
, von den Wolfachern als „zähringischem Vasallengeschlecht"17) zu sprechen;
13) Belege: SS 15, S. 1015 f.; WUB 1, S. 317.
14) Belege: Rotulus Sanpetrinus, in: Freiburger Diözesanarchiv 15 (1882), S. 141, 163; SS 15, S. 1014;
Rot. Sanp., a.a.O., S. 157; C. G. Dümge, Regesta Badensia, Karlsruhe 1836, S. 31.
15) Theodor Mayer, Freiburger Universitätsreden, H 20 (1935).
16) Vgl. dazu Heinrich Büttner, Egino von Urach, Donaueschingen 1939, S. 5 f.
17) K. S. Bader, in: Die Ortenau 42 (1962), S. 21.
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