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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 242
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nehmern ist es noch schwieriger, zu Aussagen zu kommen. Die Herren von
Hopfau, Horb und Westerheim scheinen engere Beziehungen zu den Zähringern
gehabt zu haben; ob sie nun aus diesem Grund in Offenburg auftauchten und deswegen
auf zähringische Einflüsse dort geschlossen werden kann, mag dahingestellt
bleiben; zufälliges Vorbeikommen könnte nämlich ebenso im Spiel gewesen sein.
Was die Adligen von Windschläg und Hofweier betrifft, so muß auf die Nähe
ihres Wohnsitzes zum Schauplatz der Schenkung verwiesen werden; wenn beide
gleichzeitig engere Verbindungen zu Straßburg unterhielten, so ist dieser Tatbestand
wohl dem bekannten Einfluß der Bischöfe in der Ortenau zuzurechnen. Es
treten einfach zu viele Unbekannte in dieser Rechnung auf, als daß mit ausreichender
Sicherheit diese oder jene Möglichkeit Geltung beanspruchen könnte.

Ein letztes Wort ist zur Datierungsfrage zu sagen, die bisher nur nach paläo-
graphischen Gesichtspunkten zu lösen versucht wurde. Das Jahr 1139, das innerhalb
des vorgeschlagenen Zeitraums liegt, erschien im Lauf der Untersuchung der
Zeugen bemerkenswert durch die Beobachtung, daß seit dieser Zeit der Graf von
Nimburg nur noch in Begleitung seiner Söhne anzutreffen ist, wie auch in unserer
Notiz; im Mai dieses Jahres weilte er außerdem in Straßburg, bald nach 1139
scheint er gestorben zu sein. Nun spielt dieses Jahr 1139 auch bei anderen Zeugen
unserer Notiz eine gewisse Rolle: Dietrich von Nimburg wird nur in diesem Jahr
genannt, ebenfalls Sigbot von Hofweier, und Eigelward von Kappel taucht nach
langer Zeit eben 1139 wieder in den Quellen auf. Es kann an der Art und Weise
der Überlieferung liegen, daß dieses Jahr hier so stark hervortritt, doch eben auch
an der Aktivität der genannten Personen. Obwohl wir den letzten Beweis nicht
haben, soll das Jahr 1139 aus den erwähnten Gründen als genauerer Zeitpunkt für
den Schenkungsakt in Offenburg hier vorgeschlagen werden; ansonsten müssen die
Jahre 1130 bis 1145 immer noch als eine gute Zeitbasis gelten.

Das Schenkungsgut

Die neben Ort, Zeit, Tradenten und Zeugen wichtigste Frage eines Schenkungsakts
steht noch offen, nämlich die nach dem geschenkten Gut, seiner Lage und
Qualität. Darüber gibt unsere Notiz eine kurze Auskunft: „predium Uischerbac
datum est."

Die Lokalisierung dieses „predium" fällt nicht schwer. Es kann nur der wenig
westlich von Wolfach in die Kinzig mündende Fischerbach gemeint sein, der seinen
Ursprung am Massiv des Brandenkopfes hat. Nach diesem kurzen und schmalen
Bach wurde ein „predium" bezeichnet, das folglich in dessen Nähe zu suchen ist.

Der Terminus „predium" bedarf zuvor einer Klärung. Der Sprachgebrauch
dieses Wortes bezeichnet im 12. Jahrhundert, wie aus Untersuchungen des Rotulus
Sanpetrinus hervorgeht45), einfach ein Eigentum; vorzugsweise wird der Ausdruck
bei Schenkungen gebraucht. Darüber hinaus ließ sich feststellen, daß ein solches

45) Edgar Fleig, Handschriftliche, wirtschafts- und verfassungsgeschichtliche Studien zur Geschichte des
Klosters St. Peter auf dem Schwarzwald, Betlage zum Jahresbericht des Großh. Friedrichsgymnasiums in
Freiburg i. Br., 1907/08, S. 71.

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