http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0245
Der Martinsboj heute mit Mühle und Kapelle von Westen. Im Vordergrund der Fischerbach kurz vor seiner
Finmündung in die Kinzig. Aiifn.: H. Pfau
predium aus einem Hofraum mit Gebäuden und dem dazugehörigen Land bestand.
Predium ist der allgemein rechtliche Ausdruck für einen Fron- oder Dinghof (lateinisch
Curie) mit vollgültiger Grundherrschaft über die abhängigen Bauern mit
dem Niedergerichtsrecht, hier also schon eine bedeutende Schenkung.
Auch in unserem Falle kann demnach davon ausgegangen werden, daß die
Schenkung der Herren von Wolfach einen kompletten Bauernhof umfaßte, der am
Fischerbach oder in seiner Nähe gelegen war. Es kann außerdem kein Zweifel
bestehen, daß dieser Hof Allod der Wolfacher war und innerhalb ihrer Herrschaft
stand, die sich also mindestens bis zum Fischerbach nach Westen erstreckte.
Über dieses Hofgut, das durch die Schenkung Friedrichs (III.) und Arnolds von
Wolfach vermutlich im Jahre 1139 an das Kloster Alpirsbach kam, lassen sich
aber noch weitere Aussagen machen: In einer Urkunde von 1275 ist folgende
topographische Festlegung des „Bergecks" (Gemeinde Fischerbach, Kreis Wolfach)
zu finden: „Auf einem Berg genannt Eck neben dem Dinghof der hochwürdigen
Herren in Christo von Alpirsbach, bei St. Martin mit Namen Fischerbach"46).
Zweierlei ist aus dieser Stelle zu erfahren: Das Kloster Alpirsbach besitzt einen
Dinghof in der Nähe des Bergecks, der nach dem hl. Martin oder nach dem Fischerbach
benannt ist. Die Identität unseres „predium Uischerbac" mit diesem Alpirs-
bachischen Klosterhof ergibt sich schon aus der Namensgleichheit, der Benennung
46) „in quodam monte dicto Ekha sito iuxta curiam reverendorum in Christo dominorum de Alpersbach,
videlicet apud sanctum Martinum cognominato Vischerbach". WUB 7, Nr. 2470, S. 345; vgl. WUB 8, Nr.
2636, S. 1 f.
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