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befürchte ich, die 2. Zeit meines Hierherkornmens nach Stuttgart, die ich auf 1798
setzte, dürfte auf 1797 sein. Auch weiß ich nicht bestimmt, ob das Jahr richtig angegeben
ist, wo ich im Hauptquartier zu Donaueschingen war, um Erzherzog Karl
zu porträtieren. Sollte es falsch angegeben sein, was Sie dort besser erfahren
können, so bitte ich, es zu verbessern. Mein Dortsein war gerade in dem Frühjahr,
wo der Erzherzog Karl von der Armee wegging, nachdem er dem General Gray
das Kommando übergeben hatte.
Ich füge noch die Bitte bei, diese Blätter in jedem Fall bei Händen zu behalten,
damit mich die böse Welt nicht als einen eitlen Menschen schildert, der sich gelobt
wissen wollte. Ich empfehle mich Ihrer ferneren väterlichen Liebe und bin mit
der reinsten Verehrung und kindlichen Ehrfurcht Ihr treuer Neffe von Seele.
(Er starb schon 1814.)
Die rechtsrheinischen Herrschaftsgebiete
des Hochstifts Straßburg im Spätmittelalter
von Hans-Martin P i 11 i n
I. Die Erwerbspolitik der Bischöfe von Straßburg auf rechtsrheinischem
Gebiet
1. Allgemeiner Überblick
Die Grundlagen zu einer rechtsrheinischen Besitzherrschaft der Bischöfe von
Straßburg reichen bis ins 8. Jahrhundert zurück. Die Art dieser Erwerbungen ist
bis gegen Ende des 11. Jahrhunderts durch Schenkungen der deutschen Könige und
hoher Adliger gekennzeichnet.
Den zeitlichen Ausgangspunkt für den rechtsrheinischen Besitz der Straßburger
Kirche bildete eine um das Jahr 728 erfolgte Schenkung des Grafen Ruodhar, in
der dieser Bischof Widigern (710—729) sein Eigentum in der Mark Ettenheim
vermachte. Diese Erwerbung sowie eine größere Anzahl von Gütern im Breisgau
und in der südlichen Ortenau, die Herzog Ernst von Alemannien im Jahr 762
Bischof Eddo von Straßburg (734—776) schenkte, überantworteten die beiden
genannten Straßburger Bischöfe jedoch zum größten Teil dem neugegründeten
Kloster Ettenheimmünster als Ausstattungsgut.
Hieraus wird ersichtlich, daß die Inhaber des Straßburger Bischofsstuhls dieser
frühen Zeit noch keine Erwerbspolitik betrieben, die auf Schaffung einer starken
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