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bischöflich-straßburgischen Besitzherrschaft am Oberrhein abzielte. Bekräftigt wird
diese Erkenntnis mit dem Hinweis, daß die Bischöfe sich ohne großen Widerstand
die von König Heinrich II. am 17. Januar 1014 (1013) der Straßburger Kirche
geschenkte Abtei Schwarzach wenige Jahre nach der Besitznahme wieder entziehen
ließen.
Eine willentlich angestrebte bischöflich-straßburgische Erwerbspolitik rechts des
Rheins bahnte sich erst in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts an: Die vom
8. Oktober 1070 datierte Schenkung, in der der kinderlose fränkische Adlige Siegfried
Bischof Werner II. (1065—1077) seine zahlreichen Streubesitzungen im Sas-
bach-, Acher- und Renchtal übergab, kam nämlich erst zustande, nachdem Bischof
Werner darum nachgesucht und dem Adligen versprochen hatte, ihn für den Rest
seines Lebens mit dem geschenkten Gut als straßburgischem Stiftslehen abzufinden.
Demselben Straßburger Bischof gelang es überdies, im Breisgau auf Grund einer
königlichen Gunsterweisung festen Fuß zu fassen, die darin bestand, daß König
Heinrich IV. am 1. Juli 1077 Herzog Berthold I. von Zähringen, der sich in den
Wirren des Investiturstreits gegen den Herrscher gestellt hatte, die Grafschaft im
Breisgau absprach und sie seinem Parteigänger auf dem Straßburger Bischofsstuhl
zu freiem Eigen übertrug. Bischof Thiepald, der Nachfolger Werners IL, mußte
jedoch schon 1078 vor den zähringischen Waffen zurückweichen und das königliche
Geschenk schließlich aufgeben.
Die beiden Nachfolger Bischof Thiepalds, Otto von Hohenstaufen (1082—1100)
und Cuno von Michelbach (1100—1123), ließen sich nicht mehr darauf beschränken
, Geschenke zu empfangen, sondern versuchten durch Gewaltmaßnahmen, das
weltliche Herrschaftsgebiet des Hochstifts Straßburg zu vergrößern. Auf diesem
Weg kamen in der Zeitspanne zwischen 1098 und 1111 die Marktstadt Euenheim
und einige umliegende Dörfer, die dem Kloster Ettenheimmünster entrissen wurden
, in die Hände des Hochstifts.
In der Folgezeit hatte sich die bischöflich-straßburgische Erwerbspolitik das Ziel
gesteckt, von den einmal gewonnenen Gebieten aus die Machtstellung durch Ausweitung
und Abrundung der Besitzungen zu untermauern. Eine diesbezügliche
Gelegenheit bot sich Bischof Konrad II. (1190—1202) an, als Graf Berthold von
Nimburg im Jahr 1200 einen Käufer für seine breisgauischen Besitzungen um Nim-
burg suchte, um sich mit Hilfe des Erlöses an einem geplanten Kreuzzug nach
Jerusalem beteiligen zu können.
Die denkbar größte Chance für die raumpolitische Erfassung ganzer Komplexe
am Oberrhein ergab sich, als mit dem Zusammenbruch der staufischen Herrschaft
die staufischen Reichslehen sowie das staufische Hausgut im Elsaß und in der
Ortenau dem Zugriff des Straßburger Bischofs preisgegeben waren.
Mit Unterstützung Papst Innozenz' IV. eroberte Bischof Heinrich III. von Stahl-
eck (1244—1260) in den Jahren 1246 bis 1248 das Kinzigtal und andere staufische
Besitzungen in der südlichen Ortenau für die Straßburger Kirche.
Der während ctes Interregnums entstandenen Territorialherrschaft war jedoch
keine lange Lebensdauer beschieden, da die Ereignisse des Jahres 1262 (Bellum
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