http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0270
Der eigentliche Anstoß zum Handeln war für Bischof Heinrich III. gegeben, als
nach der Absetzung Kaiser Friedrichs II. auf dem Konzil von Lyon durch Papst
Innozenz IV. (17. Juli 1245) die Aufforderung des päpstlichen Kardinallegaten
Petrus an ihn erging, die elsässischen und ortenauischen Besitzungen des Kaisers
zu besetzen27).
Im August 1246 begann Bischof Heinrich sodann den Eroberungskrieg auf das
Reichsgut am Oberrhein. Uber die einzelnen militärischen Aktionen des bischöflichen
Unternehmens unterrichtet uns der Straßburger Chronist Ellenhard mit
folgendem Bericht28): „Der Straßburger Bischof Heinrich von Stahleck belagerte
im Elsaß die Befestigungen, Städte und Burgen, die Friedrich und sein Sohn besaßen
, und eroberte die zwei sehr festen und hochadeligen Burgen Wikersheim29)
und Cronenberg, die er völlig zerstörte, und verbrannte andere kleinere Burgen.
Die Anhänger des Bischofs eroberten auf der anderen Seite des Rheins die Adelsburg
Mahlberg und die Burg Husen und viele Städte. Danach eroberte der Bischof
die Burg Ortenberg und unterwarf sich die Stadt Offenburg, das Kinzigtal und
Gengenbach."
Durch die Besitznahme des weitgestreuten Reichsgutes auf rechts- und linksrheinischem
Gebiet waren die Voraussetzungen zum Aufbau eines großen fürst-
bischöflich-straßburgischen Territorialstaates geschaffen.
Am 3. Juni 1248 erhielt der Inhaber des Straßburger Bischofstuhles von
Innozenz IV. den Auftrag, die von den Anhängern des Bischofs unter Aufwand
großer Kosten eroberten Plätze so lange zu behalten, bis er für die von ihm gemachten
Aufwendungen voll entschädigt sei30).
Dieses zeitlich begrenzte Anrecht des Straßburger Bischofs auf das besetzte
Land in der Ortenau sollte jedoch in Frage gestellt werden, als Innozenz IV. auch
den Wünschen des Zähringererben Konrad I. von Freiburg Rechnung trug, der
sich ebenfalls der antistaufischen Politik des Papstes angeschlossen hatte. Eine
päpstliche Urkunde vom 28. Juli 1248 bekräftigt nämlich das von König Heinrich
Raspe im Jahr 1246 gegebene Versprechen, wonach dem Grafen von Freiburg die
ihm aus urachischem Erbe zustehenden Orte Neuenburg, Offenburg und Ortenberg
zurückgestellt werden sollten, vorausgesetzt, daß sie von den Feinden der
Kirche befreit würden31).
Einem sich anbahnenden Konflikt auf Grund dieser unklaren Rechtslage scheint
Graf Konrad durch Verzicht auf die staufischen Besitzungen in der Ortenau aus-
27) Dieser Sachverhalt ergibt sich aus einer vom 28. April 1248 datierten Urkunde (cd. bei: Ph. A. Gran-
didier, Oeuvres historiques inedites Bd. III, Colmar 1965, hg. v. L. W. Ravenez und J. Liblin, S. 384/385
Nr. 444), in der der päpstliche Beauftragte u. a. anführt: „Das Schloß von Ortenberg, das Du auf Ermahnung
und Befehl von Uns besetzt hast."
28) MG. SS. XVII S. 121. Vgl. J. Twinger von Königshofen, Chronik der Stadt Straßburg, in: Chroniken
der deutschen Städte vom 14.—16. Jh., ed. v. E. Hegel. Leipzig 1870/1871 Bd. IX S. 447. Siehe auch:
ReBiStr. II Nr. 1174.
29) Der Angriff auf die Burg Illwickcrsheim war auf ausdrücklichen Befehl Heinrich Raspes, des unter
maßgebender Beteiligung Bischof Heinrichs III. gewählten Gegenkönigs zu Friedrich II., erfolgt. ReBiSt. II
Nr. 1161. Vgl. A. Hessel, a. a. O., S. 271. Siehe auch: ReBiStr. II Nr. 1156.
30) MG. Epp. saec. XIII e. Reg. Pont. Rom. Bd. 2 Nr. 572 S. 403/404. Vgl. ReBiStr. II Nr. 1277.
31) J. F. Böhmer-J. Fickcr-E. Winkclmann, RI V 2 Nr. 8026 S. 1327.
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