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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 279
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0281
feld, 160 Jüchen Wiesenland, 140 Jüchen Rebgelände und 120 Jüchen Bösch-
waldung.

Mit der Übernahme des Kappelrodecker St. Georgenhofs hatte das Hochstift
Straßburg im Achertal neben seinen landesherrlichen Rechten, die ihm dort seit
dem 2. Dezember 1316 zustanden, auch besitzrechtlich seine Herrschaftsbefugnisse
untermauern können, aus denen schließlich die bischöflich-straßburgische Dorfherrschaft
in Kappelrodeck entstand.

Ein Jahr nach der großen käuflichen Erwerbung im Achertal setzte Bischof Johann
I. die Besitzvermehrung im Renchtal fort.

Am 5. Juli 1319 verkauften vor dem Straßburger Hofrichter Heinrich von
Luoffen der aus Oppenau gebürtige Heinrich Meyer und seine Frau Adelheid,
Ulrich Mesener, der Sohn des verstorbenen Konrad Meyer, seine Gattin Hedwig
und Kinder, Johannes Röber und die Nachkommen des verstorbenen Albert Meyer
sowie die höchstwahrscheinlich mit den Meyers verwandte Familie Nefand aus
Oppenau Bischof Johann I. von Straßburg ihr auf dem Eigentum des Klosters
Allerheiligen gelegenes Allod, Burg und Stadt Frideberg94).

Propst Heinrich II. jedoch erklärte sich mit der Weggäbe dieses Besitzes erst einverstanden
, als ihm Bischof Johann einen entsprechenden Gegenwert anbot. Am 21. Juli 1319
kam sodann jener Vertrag zustande, in dem der Propst von Allerheiligen das Erbgut der
genannten Personen im Tausch gegen das Straßburgische Allod in Tiergarten und die
Reben in Haslach dem Hochstift Straßburg zu freiem Eigen übergab 95).

In zeitliche Nähe zum Ankauf von Burg und Stadt Friedberg dürfen wohl die vertraglichen
Abmachungen zwischen dem Bistum Straßburg und dem Ritter Johannes Bock von
Kolbensteinm) angesetzt werden, die den Übergang der dem Ritter im Dorf Oppenau
gehörenden Güter an das Bistum vorsahen. Über diese Erwerbung sind wir, da die
Originalurkunde verlorengegangen ist, lediglich durch folgenden Eintrag im bischöflichen
Urbar von 1346 unterrichtet: „Dis ist das gilt, das her Johans Bock von Kolbenstein ver-
koufte dem bistume von Straßburg und das gelegen ist in dem dorffe zu noppenowc." 97)

Daran anschließend werden fünf Höfe mit Grund und Boden, drei Häuser mit Gärten
im Dorf Oppenau sowie vier Juchert Acker und eine Wiese als zu diesem Gut gehörig
angeführt.

Einen weiteren Eigentumszuwachs, von dem wir nur wissen, daß er in der Regierungszeit
Bischof Johanns I. (1306—1328) erfolgte, verzeichnet das Urbar Bischof Ber-
tholds II.98). Allem Anschein nach setzte sich dieser Besitz im hinteren Renchtal bei
Freyersberg aus drei Höfen zusammen, denn zur Abfassungszeit des Urbars mußten die
Zinsen von Burckard Große, Berthold Handelose und Güntzelin Rufus aufgebracht werden.

Am 26. Juli 1321 vermehrte das Hochstift Straßburg seine Besitzrechte im Renchtal
noch einmal durch fünfzehn dem Grafen Konrad von Freiburg abgekaufte Güter99), die,
im Sulz-, Bären-, Steinen- und Ramsbachtal sowie im Höfle, am Katzenweg (?), in ötsch,
in der Node, auf der Schönebene und im Gebiet des heutigen Birk-Laibleshof gelegen l0°),

94) Original: Arch. dep. G 118, 9. Abschrift: GLA 67/1535, fol. 158/159.

95) D. Schöpflin, Als. dipl. II Nr. 911 S. 124. Vgl. ZGORh 98 (NF 59), 1950, S. 384.

96) Johannes Bock von Kolbenstein ist urkundlich bezeugt zwischen 1298 und 1322. Vgl. Kindler von
Knobloch, a. a. O., Bd. I S. 119.

97) Arch. dep. G 377 fol. 64a/64b. Zitierte Stelle: fol. 64a.

98) Arch. dep. G 377 fol. 63b/64a. Zitierte Stelle: fol. 63b.

99) Ukde gedr. in: ZGORh 4 (1853) S. 288—290. Die Zustimmungsurkunde des Grafen Konrad von
Freiburg vom 15. Dez. 1321 ebenda S. 290/291.

100) Siehe Arch. dep. G 377 fol. 64b—66a.

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