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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 288
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0290
trug sich bei Lebzeiten ernsthaft mit dem Gedanken, Hausgereut und Holzhausen
(Holzhusen), den beiden Filialen von „Korg", dessen Pfarrer er ja war, bedeutende
Erleichterungen zu gewähren. Welcher Art diese waren, erhellt aus einer Urkunde
vom 24. Februar 1283, die der Straßburger Domkanonikus Rudolf von Dellmensingen
ausstellt14). Darin erklärt er, daß der verstorbene Kanonikus Albert von
Dellmensingen, „misericorditer motus", die Errichtung einer Kapelle in Hausgereut
plante, wozu er bereits die Zustimmung des Bischofs hatte, jedoch verhindert
war, seine Absicht bei Lebzeiten zu verwirklichen. Das menschliche Empfinden
, das in dieser Maßnahme zum Ausdruck kommen sollte, wird damit begründet
, daß die Einwohner der vorhin erwähnten Filialen bis dahin verpflichtet
waren, trotz großer Entfernung (10 km) und Beschwerlichkeit des Weges, besonders
in der Winterszeit, dem sonn- und festtäglichen Gottesdienst in der
Pfarrkirche zu Kork beizuwohnen und ihre Kinder dort taufen zu lassen. Zur
Gründung der Filialkapelle zu Hausgereut lag die Genehmigung des Bischofs,
des Archidiakons loci Johannes de Erenbergls) und der Äbtissin von Eschau, der
Inhaberin des Kirchenpatronates, vor. Der vom Pfarrer von Kork zu ernennende
Vikar von Hausgereut") soll, womöglich täglich, daselbst Messe lesen, wie auch
dem Volk und den Kindern die Sakramente spenden. Von einer Auflage bleiben
die Filialisten jedoch nicht entbunden: „In signum et recognitionem subiectionis"
haben sie alljährlich an vier Festtagen in Kork zu erscheinen: an Ostern, Pfingsten,
Allerheiligen und am Kirchweihtag der Pfarrei Kork, nämlich am Fest der
hl. Brigida, und zwar in Prozession und mit Kreuz, wie es bräuchlich ist. Hier
wohnen sie pflichtgemäß der Messe bei, legen die Opferspenden17) nieder und
bringen die etwa zu taufenden Kinder mit, damit sie in der Pfarrkirche das Taufsakrament
empfangen. Auch das Jahreseinkommen des Vikars (annua pensio)
setzte der verstorbene Kanonikus Albert fest. Als dessen Testamentsvollstrecker
ordnet Rudolf von Dellmensingen noch an, daß jeweils der Kaplan der St.-Margareten
-Kapelle, die sich zu Straßburg im Stiftshof des Kanonikus Albert von
Dellmensingen befindet, die Einkünfte von Gütern, die letzterer kaufte, dem Vikar
von Hausgereut zuweist: 30 Viertel Korn und Gerste. Die eben erwähnten Güter
liegen in den Bännen der elsässischen Dörfer Zellweiler (Zallenwilre) und Ergirs-
heim, das wohl mit Krautergersheim gleichzusetzen ist. Dieser Regelung stimmte
Heinrich von Lichtenberg, Rektor der Kirche von Kork, zu18).

14) Original in: Straßburg, Archives departemcntales, G 1500 (2). Pergament mit Siegeln. Äußerst knappe
Inhaltsangabe in: RegBStr II, 319 und 2123.

15) Als Kellermeister des Domkapitels und Chorbischof der Straßburgcr Kirche stellt Johann von Ehrenberg
am 15. Februar 1297 eine Urkunde aus, vgl. RegBStr. II, 385 und 241.

16) Als Hugesgcrute in der Urkunde bezeichnet.

'") Vom 14. Lebensjahr waren die Gläubigen „opferbar". Zu den 4 Pflichtopfern siehe L. Pfleger, Die
elsassische Pfarrei, ihre Entstehung und Entwicklung. Straßburg 1936, 342 ff.

18) Heinrich von Lichtenberg war Domkantor und Archidiakon 1287. RegBStr II, 332 und 2187; siehe
auch Register, S. 490, sub verbo. Dieser Lichtenberger war Archidiakon von 1287—1290, Rektor in Kork
und dazu noch in Dossenheim im Elsaß 1290. Vgl. Aloys Schulte, Aus dem Leben des Straßburger Domkapitels
1150—1332, in: Elsaß-Lothringer Jahrbuch 6 (1927), 13.

Zu Dossenheim vgl. auch RegBStr II, 359 und 2294.

Wie Albert von Dellmensingen hatte auch Heinrich von Lichtenberg neben seinem Kanonikat noch zwei
Pfarreien. Erwähnt auch in: Pfleger, Pfarrei, a. a. O-, 194.

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