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Reinachischen Familie eingegangen. Da Hesso und seine Brüder bereits 1210 in einer
Urkunde als Zeugen vorkommen, darf man unser Regest wohl mit der Jahreszahl 1190
versehen.
1196. Vogtsrechte der Herren von Windeck über das Kloster Schwarzach. Im Jahre 1196
hatte Abt Reinfried von Schwarzach bei dem Bischof von Speyer, als dem Lehensherrn
der Abtei, gegen die Bedrückungen des Klostervogtes Klage geführt. Es wurde festgesetzt,
daß der klösterliche Advokatus, „ein freyer vogt von Windecke, geritten komme mit
einem knecht uf den montag nach Petri und Pauli in den kammerhof des klosters. Man
soll ihn ehrlich empfangen und ihm und seinem knecht ein geziemend pferd und geziemende
kleider geben, die alten sind zu fronhanden des klosters zu ziehen". Der Vogt
führt mit dem Abt den Vorsitz bei dem Placitum (Gerichtssitzung) und spricht dem
Kloster und dessen Leuten Recht.....Er soll acht tag do bliben und besehen, was dem
kloster notdürftig ist zu bauen. Dafür soll dem gereicht werden zwei junge swin (phis-
linge, Frischlinge), ein swin, ein schaf, 10 hühnre, 50 eier, ein pfund wachs, 3 malter
frucht und 3 Ohm win und sunst nicht mehr." G.L. Arch. Chron. Schwarzac. v. Abt Gallus
Wagner, f. 1742.
Die Handhabung der Schirmvogtei über das Kloster Schwarzach von Seiten der Windecker
veranlaßte auch in der folgenden Zeit viele und berechtigte Klagen, besonders als
mehrere Mitglieder der windeckischen Familie zu gleicher Zeit das Schirmrecht sich anmaßten
und zu ihrem persönlichen Vorteil ausnützten. Vgl. Reg. von 1224 (Dezember), von
1283 (17. Mai) und von 1318 (10. April).
1212 (ohne Tag). Her Melchior von Windeckke siegelt mit seinem Lehensherrn, dem Grafen
Eberhard (III) von Eberstein, und andern eine Übereinkunft zwischen dem Abte
Burkart von Schwarzach und Heinrich von Stollhofen (Stadelhofen) bezüglich der Besetzung
des Schultheißenamtes zu Stollhofen, welches der Vater Heinrichs seither innegehabt
hat. Herr Heinrich erklärt sich gegen einen auf einem Tag zu Ottersweier ergangenen
Schiedsspruch des Grafen Eberhard in dieser Sache und überträgt die Schlichtung des
Streites dem Klostervogt (advocato nostro, de cujus honestate plurimum confidebat). Der
Vogt (Melchior von Windeck) bewegt Heinrich von Stollhofen zum Verzicht auf das
Schultheißenamt gegen Empfang einer Geldsumme von Seiten der Abtei, wodurch diese
freie Hand in der Besetzung des Stollhofener Schultheißenamtes erhält. Schwarz. Urkk.
Nr. 19. Ober die Burg und das Geschlecht der von Stollhofen vgl. Zeitschr. Ortenau
(1911, S. 15).
Um 1220. Die Grafen Eberhard (IV) und Otto (I) von Eberstein vergaben ihr Gut in
Lenginburch mit allen Rechten, wie solches der Ritter Berthold von Windegge von ihnen
zu Lehen getragen, an das Kloster Allerheiligen auf dem Schwarzwald zum Heil ihrer
Seelen. Ohne Datum. Schannat, Vindem. Litter. Coli. I, 150. Vgl. Krieg, Geschichte der
Grafen von Eberstein (Karlsruhe 1836, S. 17).
Eberhard IV. und Otto I. von Eberstein waren Brüder. Ihr Vater, Graf Eberhard III.,
gab seine Einwilligung zur Stiftung des Prämonstratenserklosters Allerheiligen im oberen
Achertal und war ein Wohltäter des Klosters Herrenalb, das besonders bei Ottersweier
begütert war.
„Lenginburch" ist eine unbekannte, vielleicht falsch gelesene oder gedruckte örtlichkeit.
Im oberen Bühlertal heißt ein Zinken Lengenberg, und bei Kappelrodeck liegt ein Hof
Langenberg. Krieger, Topogr. Wörterbuch von Baden. 2. Auflage II, 20.
1224, Dezember (ohne Tag). Bischof Berthold von Straßburg urkundet, daß auf die oft
vorgebrachten vielfältigen und jämmerlichen Klagen des Abtes und Convents des Klosters
Schwarzach bezüglich der unerträglichen Belästigungen und Bedrückungen der Schirmvögte
des Klosters, der Herren Berthold und Albert von Windeck (gravi et enormi advocatorum
eiusdem ecelesie persecutione diligenter inspecta) eine Vereinbarung dahin zustande
gekommen sei, daß die Vögte feierlich (publice et fide data) versprechen, das Kloster
künftig nicht mehr zu schädigen. Die klösterlichen Schultheißen mit ihren Bediensteten:
Förster, Zinsmeier, Büttel, Werkmeister, Schiffsleute und andere klösterliche Diener,
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