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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
49. Jahresband.1969
Seite: 313
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1969/0315
einer Urkunde vom 3. Februar 1415. — Erkinger (Erchanger) von Windeck war 1318
Kirchherr von Bühl, Konrad von Bach, ein Edelknecht, wird 1324 urkundlich erwähnt.

1320 (ohne Tag). Elsa von Windeck, Gemahlin des Walter Bischof von Landsberg.
Kindler von Knobloch, Oberb. Geschlechterb. II, 451.

1320, Juni 11., Straßburg. Vor dem Hofrichter des Archidiakons Heinrich von Lupfen
zu Straßburg verpfänden Reinbold von Windeck, Ritter, dessen Ehefrau Anna und
Erkinger, Reinbolds Bruder, mit Einwilligung des Ritters Burkart von Windeck, ihre
Gefälle vom Windecker Hof in der Stadt Renchen (super curia sita in oppido Reinicheim
dicta dess hoff von Windecke) mit allen seinen Gebäuden und Zugehörungen, nämlich
4 Viertel Gerste, 6 Viertel Hafer, 1 Viertel Bohnen, 10 Schilling und 6 Pfennig Straßburger
Währung sowie 2 Kapaunen jährlich zu entrichten dem Nikolaus Böckeier und
seiner Ehefrau Mecza gegen empfangene 36 Pfund Straßburger Pfennig. Es siegeln der
Hofrichter, die Verkäufer und Burkart von Windeck. Actum II idus Junii 1320. G.L.A.
Kopialb. I des Klosters Allerheiligen, f. 348.

Die Gefälle fielen später an Allerheiligen, der Windecker Hof, der auch Schloß oder
Schloßhof genannt wurde, „lag hinter der Pfarrkirchen ußerhalb dem Flecken". Es gehörten
dazu viele Güter und Gülten, die durch verschiedene Käufe des Junckers Wolf
von Windeck, bischöfl. Amtmanns zu Oberkirch (f 1545) bedeutend vermehrt wurden.
Nach dem Tode des letzten männlichen Sprossen der windeckischen Familie i. J. 1592
kam das Renchener Schloß mit seinen Gütern durch Erbfall an die Herren von Fleckenstein
, die einen Amtmann oder Schaffner daselbst sitzen hatten. Nach dem Dreißigjährigen
Krieg war von dem Schloß nur noch eine Hofstätte und zwei Scheuern übrig.
Im Jahre 17 . . brachte das Kloster Schwarzach die fleckensteinischen Güter und Gülten
durch Kauf an sich. Vgl. Acher- und Bühler Bote 1901 Nr. 12—16: Die Hinterlassenschaft
der im Jahre 1592 ausgestorbenen Herren von Windeck. Ferner: Bechtold, Christoph von
Grimmelshausen und seine Zeit (Heidelberg 1914), S. 142. — Die Böckeier waren eine
Offenburger Patrizierfamilie und führten einen aufrechten Angelhaken im Schild. Claus
Böckler, Edelknecht, wird auch in einer Haslacher Urkunde 1332 genannt. Vgl. Kindler
von Knobloch, Oberbad. Geschlechterbuch I, 130.

1321, Juni 2., Straßburg. Gertrud, Witwe des Berthold von Windeck selig, eines
Ritters, gibt dem Heinrich Kirwarte und dessen Frau Katharina von Geispolzheim eine
Wiese bei Straßburg, genannt die Meyematte, um einen jährlichen Zins von 8 Unzen
Straßburger Pfennig und 4 Kapaunen zum Erblehen. Straßb. Urkb. III, Nr. 962.

1324, Oktober 29. Burkart von Windecke und Heinrich von Schopfheim sind Siegler
eines Roggengült-Verkaufs des Edelknechtes Eberhard von Einsiedeln an Albrecht den
Alen und dessen Frau Hedewig. Zeugen sind: Pfaffe Ulrich, Leutpriester zu Bühele,
Hug Judenbreter (Schultheiß?), Albrecht Schnipher, Albrecht Arzot, Bertholt Habement
und Cunrat der Mesener, Zwölfer zu Bühl. Oberrh. Zeitschr. 25, 325. — Über das auf
dem Einsiedelhof bei Kappelwindeck einst ansässige Geschlecht der Herren von Einsiedeln
vgl. Zeitschr. Ortenau (1911), S. 7.

1325 (ohne Tag). Bruno von Windeck, ein Edelknecht, wird als Besitzer des Windeckischen
Hofes in der Kalbsgasse zu Straßburg genannt, der da gelegen ist neben dem
Schwarzacher Hof. Gallus Wagner, Chron. Schwarzac. I, 735. G.L.A.

1325, Mai 18., Straßburg. Meister und Rat der Stadt Straßburg Urkunden, daß Herr
Johannes von Windecke, ein Ritter, Herrn Bertholds seligen Sohn, seiner Gemahlin Clara,
Herrn Peters des Richen Tochter, eines Ritters von Basel, zum Widum gegeben hat:
30 Viertel Roggen ab Gütern und Zehnten im Bann und Kirchspiel Kapelle, im Bühlertal,
Reben bei der alten Burg, zu Neusatz, zu Rüdensbach, Ottersweier, Alzenach zu Bach,
zu Bühl auf dem Holzberge, Weihersheim, zu Unzenhurst, ab der Mühle unter Neu-
windeck, im Dorf und Bann Thalheim und zu Straßburg, angeschlagen zu 180 Mark
Silber. „Und soll sie dazselbe gut nutzen und nießen nach der städt recht und gewohnheit
von Straßburg. Wäre es, daß Herr Johannes und Frau Clara unfrintlich mit einander
werdent leben, daß sie von einander kement, so sollen vorgenannter Frau alle guter folgen,

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