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waren, doch hätte die Gemeindt dieße Straß ohn Tags Versaumbnuß 20 Schuhe
breit mit gutem nächst habendem Rheinkieß zu überführen."
Rastatt, den 2. Dec. 1769
gez. S. M. Ant Dyhlin
Entsprechend diesem Gutachten erhielt das Oberamt Mahlberg von der Hofratskommission
in Rastatt mit Schreiben vom 20. Dezember 1769 die Anweisung, die
Arbeiten an der Straße von den Gemeinden aufnehmen zu lassen. Während die
Aufsicht über die Gebirgsstraße und Verbindung nach Schuttern dem Friesen-
heimer Schultheiß Laible übertragen war, hatte Kommissar Dyhlin für die Riedorte
und den Bau der Unditzbrücke bei Kürzell den Schultheiß Andreas Baß von
Ottenheim eingesetzt.
Die Straßenarbeiten in der Landvogtei Ortenau
Die Hauptarbeit an der Dauphinestraße verursachte die Strecke zwischen der
nassauischen Gemarkung Altenheim und Sundheim-Kehl. Wegen der hierzu notwendigen
Verhandlungen mit den Behörden der Stadt Straßburg, den Gerichten
der Landvogtei Ortenau, der ritterschaftlichen Kanzlei Ortenau und dem Oberamt
Lahr wurde zur Unterstützung des Hofrats Dyhlin als zweiter Kommissar
der Kammerrat und frühere Amtmann von Kehl, Dürrfeld, berufen. Um den
Fortgang der Arbeiten an der Dauphinestraße in der Dreiergemeinde Marlen-
Goldscheuer-Kittersburg, dem „Stab Goldscheuer", und auf den Straßburger
Stiftshöfen zu überwachen, wohnten die beiden Kommissare Dyhlin und Dürrfeld
zunächst in der Vogtei des Gerichts Griesheim, dem heutigen Gasthaus „Zur
Krone". Sie nahmen jedoch bald in Kittersburg, im Gasthaus „Zum Rössle"
bei dem Schultheißen Friedrich Rahner Quartier. Diesem war die Einteilung und
Leitung der Arbeitskräfte übertragen. Mit Beginn des Jahres 1770 wurden aus
den vier Gerichten Achern mit Ottersweier, Appenweier, Griesheim und Ortenberg
täglich je 200 Mann auf der in sechs Distrikte eingeteilten Straße beschäftigt.
Trotz Frost und Eis begann der Gerichtsmann Samenfing von Marlen mit den
Taglöhnern des Acherner Gerichts das Ausheben und Einebnen des Scheidgrabens
beim Margarethenhof. An manchen Tagen des Januar waren bis zu 940 Mann
eingesetzt. Für die Beseitigung der Hecken und Bäume waren z. B. am 7. Januar
300 Mann mit „Ritthauen und Schaufflen" sowie 90 Männer mit „Äxten und
Haumesser" bestellt. Diese Arbeiten auf den Stiftshöfen wurden trotz des Einspruchs
des hanauischen — seit 1726 hessen-darmstädtischen Amts Willstätt (mit
dem Sitz in Kork) — fortgesetzt. Bereits am 23. Dezember 1769 hatte Markgraf
Georg August in einem Schreiben an den Landgrafen zu Hessen-Darmstadt jegliche
Einmischung zurückgewiesen, indem er auf die ihm vor Jahren seitens Österreichs
zugegangene Resolution Bezug nahm, wonach er „einige Landeshoheit nachzugeben
nicht ermächtigt" sei. Die Kommissare mußten mit Schreiben vom 5. Januar 1770
feststellen, daß die Eckartsweierer Straße sich noch in schlechtem Stand befinde.
Im Einvernehmen mit den Schaffnern der Stiftshöfe gingen die Arbeiten gut voran
. Deren Hofmeier halfen bereitwillig mit. Von der Intendantur in Straßburg
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