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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0066
„Gebeugt von der Heimsuchung des Höchsten, dessen Zulassung einen Theil unserer durch
die anhaltend vorangegangene disortig nahrlose und theure Zeiten an und vor sich Selbsten
schon in zeitlichen Mitteln entkräfteten Innwonerschaft in die äuserst klagbare Umstände
und Verfassung gegeben, daß nacbdeme über den geringen Bezirk unserer Gerichtsbarkeit
in ao. 1778 von einer Überschwemmung ein Schade von 43 960 fl. 17 Kr. nach
gerichtlicher Aestimation ergangen, von einer den 8.ten Januarii laufenden Jahrs ererst
ausgebrochenen heftigen Feuersbrunst 27 Haushaltungen unserer Bürgerschaft durch die
Flammen ihrer Wohnungen und fahrenden Habe beraubet und von disem traurigen
Schicksal dise 27 Familien in die erbärmliche Lage versezt worden sind, in deren sie sich
bei Ermanglung fremder Beihülfe nimmer zu berathen wüsten, erlauben E. Euer Wohl-
gebohrn, Hochedelgebohrn etc. Unsere Hochzuverehrende, auch Grosgünstig hoch- und
vielgeehrteste Herrn Herrn, daß für solche der Erbarmung so sehr bedürftige, von dem
erlittenen Brand in die bitterste Armuth versezte 27 Familien statt einer auf dergleichen
betrübte Ereignisse durch einen eigens abgeordneten Collectanten inndessen von Haus zu
Haus gewonlich gewesten Sammlung um einen milden Beischuß aus jenseitiger Stadt- und
Landschafts-Cassen wir andurch gehorsamst bitten darfen.

Der Nothstand dererselben ist von der bedaurungswürdigen Verhältnis, in deren jede
Gabe sich zur Aufhülfe eines außer sein Verschulden in Armuth gestürzten Nebenmenschen
warhaft zwekmäßig angewendet findet. In theilnehmendem Betracht diser Umstände
, denen leider noch mit beitritt, daß sogar auch die Stadt-Ring-Mauren durch die
äuserste Gewalt des Feuers mit verheeret worden sind, und auf deren ohnumgängliche
Wiedererbauung das vorhin verschuldete Publicum so grose Kosten anzuwenden hat,
welche alles erschöpfen, und nichts mehr zu einer disseitigen Beihülfe an die verunglükte
Privatos bevor lassen, bitten wir vor mehr erwehnte, durch die erlittene Feuersbrunst zur
bittersten Armuth verunglückte 27 Familien hiemit gehorsamst, diselbe mit einem milden
Beitrag aus jenseitiger Stadt- und Landschafts-Cassen grosgünstigst und hochgeneigtest zu
unterstützen, und dann solch milden Beitrag an disseitigen Stadt-Magistrat beliebig übermachen
zu lassen.

Der gütige Gott wolle vor eine solche Gabe in Zeit und Ewigkeit der reiche Vergelter
seyn, und jenseits alles Unglück gnädiglich abwenden! Dises wünschen wir eben so sehnlich
, als wir vor den anhoffenden Beitrag athemswürig gehorsamst dankbar seyn werden.
Die wir in dem vollkommensten Respect und in der ständigsten Hochachtung zu beharren
die Ehre haben . . ."

Die Bittschrift ist unterschrieben von den Schiltacher Deputierten Ph. Jacob Dorner, Joh.
Ludwig Holtzmann, Friedrich Ziegler und Joh. Ulrich Trautwein.

Der Durlacher Magistrat hat über diese Bittschrift in seiner Sitzung vom 29. August 1791
(Ratsprotokoll 1791, S. 214) folgenden Beschluß gefaßt: es wird resolviert, „denen durch
das Feuer Verunglückten dasigen Familien eine Beisteuer von 11 fl. aus der Stadtkasse
zuzuschicken, doch aber mit dem Anhang, daß, weil in hiesigen Landen eine Brandassecuration
seye, mithin man auswärts wegen durch Brand Verunglückten niemand zur Last
fiele, auch die hiesige Stadt viele Arme zu unterhalten hätte, die selbst vor wenigen Jahren
durch das Gewässer und fernd durch die Theurung ziemlich gelitten, man ein mehreres
beizutragen nicht vermögend seye".

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