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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0078
noch Anteile50. Der Rietheimer ist um die gleiche Zeit nochmals bei Geschäften
mit St. Peter anzutreffen, die von „Adelbertus et Nantwic de Husin" mitbezeugt
wurden51. Sie werden Verwandte Bertholds gewesen sein und als solche dem
Rechtsakt beigewohnt haben52. Damit sind zwei Beziehungslinien Bertholds von
Rietheim mit einem Hausen-Ort gefunden: Besitz und Verwandte, die sich nach
einem solchen nennen.

An diesem Punkte bietet sich die Gleichsetzung des Rietheimers mit unserem „Ber-
tholdus de Husen" an. Grundsätzlich ist ein solcher Identifizierungsversuch durch
die Gewohnheit des noch in Dörfern ansässigen Adels gerechtfertigt, sich nach
verschiedenen Wohnorten zu nennen 53. Er wird in unserem Fall durch die Namensgleichheit
und ein Besitzargument gestützt, zu dem noch Verwandtschaftsbezie-
hungen und die zeitliche Übereinstimmung (1152 bzw. 1155) kommen. Es scheint
also vertretbar, wenn man Berthold in der Villinger Gegend beheimatet. Er besaß
dort in verschiedenen Orten Besitz, nach dem er sich einmal „von Rietheim", dann
wieder „von Husen" nannte. Diese Tatsache mag auch in seiner herausragenden
Charakterisierung ihren Niederschlag gefunden haben.

An Hausen-Orten ist in der Baar ebenfalls kein Mangel. Von ihnen kommt am
ehesten der Rietheim am nächsten gelegene in Frage, das ist Hausen vor Wald
(Kreis Donaueschingen). Hierher werden auch andere Adlige „de Husen" lokalisiert
, so die mit Berthold wahrscheinlich verwandten Adelbert und Nantwic,
außerdem „Ite vidua de Husin et filii eius"54, die ihrerseits wieder miteinander
zusammenhängen könnten.

Damit ist auch für Berthold eine akzeptable und begründbare Lösung gefunden,
die wiederum beweist, auf welchen gravierenden Irrtümern und Unachtsamkeiten
eine Adelsfamilie in Hausach im Kinzigtal beruhte. Eine unvoreingenommene und
von den Quellen ausgehende Betrachtung hätte schon früher zu anderen Ergebnissen
führen können. In diesem Sinne, der begründeten Korrektur eines offensichtlich
falschen Forschungsstandes, soll die vorangehende Untersuchung verstanden
sein. Ob die vorgeschlagenen Lösungswege aus anderer Sicht immer gangbar
sind, muß jedoch der weiteren Spezialforschung überlassen bleiben.

W> Rotuius Sanpetrinus, a. a. O., S. 152.

51 Ebda., S. 153.

52 Der noch genannte Zeuge Landold von Harthausen (abgegangen bei Altbreisach) war wohl Besitznachbar
des von Berthold in Feldkirch bei Staufen im Breisgau verkauftes Gutes. Der vierte Zeuge war ein
Ministeriale des Klosters St. Peter, mit dem der Kauf abgeschlossen wurde.

53 Vgl. Hans Jänichen, Die schwäbische Verwandtschaft des Abtes Adalbert von Schaffhausen, in: Schaff-
hauser Beiträge zur vaterländischen Geschichte 35 (1958), S. 15 f.

54 Rotuius Sanpetrinus, a. a. O., S. 165. Vgl. J. Kindler von Knobloch, a. a. O., S. 560.

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