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befriedigen. Die Mühlen waren unzulänglich eingerichtet, und in den 30er Jahren
herrschte in der Ortenau eine große „Wasserklemme". Tage und Nächte mußten
die Kunden warten und waren unzufrieden, weil sie das Mehl nicht in der erforderlichen
Güte erhielten. Infolgedessen besuchten sie auswärtige Mühlen; aber auch
in Diersburg, Niederschopfheim und Durbach standen die Mühlen still.
Dieser Mißstand bestärkte die Witwe des ölmüllers Burg in der Absicht, eine
Mahlmühle zu errichten. Bürgermeister Burger befürwortete ihr Gesuch, da ihr
Mühlenplatz eine günstige Lage habe; auch in trockenen Zeiten könnte sie mit
einem Gang mahlen. Er schloß sein Gutachten mit den Worten: „Wir sind der
festen Überzeugung, daß durch diese Concession dem allgemeinen Wunsch der
Stadt und der Umgegend, insbesondere der ärmeren Classe, begegnet würde." Da
aber die Müller nur Pächter waren, mußte die Domänenverwaltung gehört werden
. Dies veranlaßte, daß die Besitzer der am Mühlbach gelegenen Grundstücke
zur Stellungnahme aufgefordert wurden. Diese erhoben keinen Einspruch; sie
wünschten nur, daß ihre Äcker und Wiesen durch entsprechende Maßnahmen geschützt
würden. Bald darauf bat auch der Holzhändler Johann Armbruster um
Genehmigung einer Mahlmühle und fand die Unterstützung durch den Gemeindc-
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