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men aus allen Schichten der „besitzenden Bevölkerung". „Kommunale" Einrichtungen
wie der Rat einer Stadt oder eines Dorfes, wie der Schultheiß oder die
Bruderschaften und Zünfte verdienen bei den Pfründstiftungen besondere Beachtung
. Entsprechend der spätmittelalterlichen Zeit überwiegen die damals üblichen
„modernen" Heiligen als Altarpatrone. Bei den Patrozinien ist auffalllend, daß
kaum nur ein Heiliger mit einem Altar in Verbindung gebracht wurde, sondern
meist drei oder vier Schutzheilige genannt sind. Die wirtschaftlichen Ausstattungen
einer Pfründe — hier wegen der schwierigen vergleichenden Beurteilungsmöglichkeit
nicht näher angedeutet und behandelt — speicherten sich aus verschiedenen
Quellen: Naturalabgaben, liegende Güter, Zinsen und Gülten sowie
Kapitalien. Zusammenlegungen von Pfründen sind vor 1500 nicht zu konstatieren
.
Die allgemeine Frömmigkeit des späten Mittelalters ist durch eine religiöse Erregbarkeit
und Unruhe von spezifisch christlichem Charakter geprägt. Ein Symbol
dieser inneren Unruhe ist die augenfällige quantitave Steigerung der Devotion,
zu der auch diese Pfründstiftungen gehören. Vertreter aller sozialen Schichten
haben jetzt ihren Altar, ihre Kapelle; sie stifteten ferner Glasfenster, Kultgegenstände
u. a. All dies ergibt eine Tendenz speziell spätmittelalterlicher Frömmigkeit
, die man als „Aneignung des Heiligen durch die Menschen" definieren165
könnte.
Eine Wort- und Sacherklärung
zu den Freistetter Fischereiordnungen
vom 3. Juni 1671 und 19. März 1745
Von Hans-Rüdiger Fluck
Wie verschiedene Handwerker, so besitzt auch der Flußfischer eine eigene Berufssprache
. Diese ist stark mundartgebunden1. Von dieser Gebundenheit an die Ortsmundart
sind auch die Fachwörter nicht ausgenommen. Früheste Kunde einer
größeren Zahl derartiger Fachwörter bringen die Fischereiordnungen, deren
Hauptinhalt in Vorschriften über den Gebrauch der Fanggeräte und die Festlegung
von Schonzeiten besteht.
Doch nicht immer läßt sich heute eine genaue Bedeutung der angeführten Fachausdrücke
ermitteln: einige Fangmethoden wurden im Laufe der Jahrhunderte
durch Gesetz verboten oder mußten durch veränderte Gewässerverhältnisse a.uf-
165 E. Hassinger, Das Werden des neuzeitlichen Europa. 1300—1600. Braunschweig 21964, S. 17.
1 Vgl. zur Mundartgebundenheit der Fischersprache Mitzka, Fischervolkskunde, S. 2 und S. 91 ff.
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