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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0128
Garn umstellt, die Wellen wieder herausgenommen, nach diesem das Garn an das
Landt gezogen und also die fisch gefangen.

Das Wort Gebrödt6 Significat: nichs änderst als des fischers gesind oder kinder,
welche ihm handreichung thun.

(Item es Soll Zum Neunten Ein Jeder Fischer macht Haben Sechs Lehen zu zeichnen,
und soll ieder solche sein Leben selbsten, oder durch sein gebrödt, gesindt uf den nechsten
Tag nach Michaelis, wann die Sonn ausgehet, und nicht eher zeichnen, oder da einer
kranck, durch ein andern der Fischer Zunfß zugethan zeichnen laßen, wer mehr dan Sechs
und auch vor dem gesezten Tag und Zeit zeichnet, der beßert vor jedes mahl.....10 ß.)

10. Ist oben bey articulo non zur genüge erklärt und ein heüerling7 bedeut kleine
hechtlein.

(Welcher Zum Zehenden Leeben gezeichnet hatt, der Soll dieselbe biß Martini
machen, daß sich ein heüerling darunder verbergen mag . . .)

IL Mann darff keine Leben machen an die jenige Wasser, wo man vieles Eys8
zu besorgen und wo die gantze fischer Zunfft insgemein fischt.

6 Gebrödt, mit kollektivern ge- zu Brot, entsprechend den Wortbildungen Gesinde, Genosse, Geselle
usw. Das Wort dürfte eine parallele Bildung zu got. gahlaiba, ahd. gileibo m. ,Genosse* sein, die
wörtlich als »Mitesser des Brotes' aufzufassen sind (Kluge, S. 248, der hierzu noch mlat. companio,
frz. compagnon vergleicht). Die Sammelbildung ist den Wörterbüchern bisher unbekannt geblieben und im
Hanauerland ausgestorben.

7 Heüerling ist eine Substantivierung mit der bei Fischnamen häufigen Ableitungssilbe -Ving (vgl.
Walter Henzen, Deutsche Wortbildung. Tübingen 21957, S. 168 f., und Dalcher, Fischereiterminologie,
§ 116.1) zum Adverb heuer, mhd. hiure, ahd. hiuru aus hiu järu ,in diesem Jahr' (Kluge, S. 306).
Am Hochrhein lebt diese ursprüngliche Wortbedeutung noch; dort versteht der Fischer unter Heuerling
allgemein junge, kleine, im Laufe eines Jahres ausgeschlüpfte Fische. Am Untersee des Bodensees werden
mit Heuerling m. in Oberzell alle einjährigen Fische, in Berlingen und Uttwill junge Barsche und
Corregonen, in Steckborn wertlose Kleinfische bezeichnet. (Siehe Adolf Flermann Ribi, Die Fischbenennungen
des Unterseegebiets. Phil. Diss. I Zürich. Rüschlikon 1942, S. 33, 125, 133, 135; vgl. zur Etymologie,
Bedeutung und Verbreitung auch Dalcber, Fischereiterminologie, §§ 51—57.) Auf die spezialisierte Bedeutung
Heüerling = ,junger Hecht' weist für den Straßburger Raum zuerst Conrad Gessner in
seinem Fischbuch: „Bey Straßburg nennend sy die jungen Hecht Hürling" (Cunrat Forer, Fischbuch des
Conrad Gessner, von C. Forer in das Teütsch gebracht. Zürich 1563, S. 175). Ein Jahrhundert später
bestätigt der Straßburger Fischer Leonhard Baldner in seinem Vogel-, Fisch- und Tierbuch (Lauterborn,
S. 88) diese einschränkende Verwendungsweise des Fischnamens: „Ein Hecht ist ein rechter Rauber in
dem Wasser ... Im ersten Jahr wird er ein Heürling genant." Und für das 19. Jahrhundert hält
Asbrand, Fischerzunft, S. 223 die Spezialisierung „Hürlinge . . . junge Hechte" fest. In dieser Bedeutung
erscheint der Fischname in Straßburg erstmals im 14. Jahrhundert (Brucker, Zunftverordnungen, S. 171 f.,
vgl. auch Eis. Wb.), in Freisten 1399 („hürling" GLA Konv. 4 Abt. 229/60 618), in Auenheim 1442
(„Item es sol ouch niemant dehein hürling fohen"). Daß der Terminus in der spezialisierten Bedeutung
Junger Hecht', über Straßburg hinaus Geltung besaß (und noch besitzt), beweist seine Aufnahme in die
Straßburger Rheinfischer-Ordnung 1449 (Brucker, Zunftverordnungen, S. 225 f.): sie betraf die Rheinstrecke
von Schönau bis Lichtenau (vgl. Mone, Flußfischerei, S. 84, Anm. 2).

8 Gemeint ist hier die Eisfischerei mit Zugnetzen (zur Sache s. Illustriertes Fischerei-Lexikon, S. 73). Vgl.
Asbrand, Fischerzunft, S. 214: „Eis, ein überfrorenes, eingeschlossenes Wasser, in dem sich die Fische
im Winter sammeln."

Mit Lenden wird in Artikel elf die Schiffanlegestelle bezeichnet (Verbalsubstantiv zum alten -jan
Zeitwort lenden, das in obd. Mundarten gilt. S. Kluge, S. 421). Diese Bezeichnung hat sich bis heute
alem. (vor allem in der Schweiz) allgemein erhalten( vgl. Id. 3, 1311 ,Ländi' f.; Dt. Wb. 6, 101);
bei den Hanauer Fischern dient Lände f. weiterhin als Fachterminus.

Das ebenfalls in Artikel elf genannte Adjektiv lehn (aus lat. lenis) bezeichnet stille, ruhige Wasser
und ist in dieser spezialisierten fischersprachlichen Bedeutung in Freistett erstmals in der Neuen Fischer-
Ordnung von 1624 (GLA 28/10 — 1624 X. 5) aufgeführt. Conrad Gessner verzeichnet das Adjektiv
für den Hochrhein in seinem Werk Historiae Animalium Liber IV. Qui est de Piscium & Aquatilium
Animalium natura. Frankfurt 1620 (Erstausgabe 1558), S. 811: „locus aquae tranquillior, idemq, pro-

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