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welchem er ohn eingriff allein fisch zu fangen befugt seyn will, zu diesem ausgesteckten
Pfahl pflegt er seine Maag Saamen Kuchen27 zu legen und zu dieser
Ezung begibt sich der fischer des tags wohl 2. 3. bis 4. mahl und wann er mercket,
daß fisch in selbiger Gegendt sich ezen, so wirfft er sein garn aus und fangt sie,
und dergleichen Pläz kan er sich einige auf Jahr lang, wann er will, bedienen,
darff aber am dünnen Wasser nicht mehr als 6. und im tiefen nur 4. aus zeichnen.
(Zum Fiinfj und Dreiszigsten Solle Keinem mehr erlaubt sein als Sechs dünne
und vier dieffe würff zu legen, welcher darüber thut, der beßert.....10 ß.)
36. Die fischer können die sogenannte Leeb garn28, welche gar zu eng seyen,
womit beym fischen aller saamen29 mit aus gerottet wird, nicht selbst strickhen,
und damit dergleichen schädliche Garn von den Zunfft brüdern gar nicht gebraucht
werden sollen, so ist verboten, dieselbige bey denen Leinen Weebern strickhen zu
lassen.
(Es solle vor das Sechs und Dreiszigste Kein Fischer Kein Leebgarn bey
Leinenwebern stricken laßen, welcher darüber erfunden würde, beßert.....Ii ß.)
37. Die Garn müssen um dessent willen in gleicheiniger Länge und Höhe seyn,
weilen die alt Wasser30 von samtlichen Zunfftbrüdern in gemeinschaft gefischt
werden; da muß ein jeeder sein garn mit bringen, dieselbige werden zusammen
gebunden und damit gefischt, müssen also nothwendig gleicheinige garn seyn.
(Vor das Süben und Dreiszigste Solle ein ieder Fischer, der in denn Alt-
waßern fischen will, Ein garn achtzig Maschen hoch und acht Klaffler lang stricken, und
in Bereitschaffl halten, welcher aber mit solchem garn gleich diesen ziehe und lange sich
nicht versiebet, der solle des fischens in den Altwaßern sich enthalten, und nicht macht
haben, darinn zu fischen, würde er aber mit solchen garnen sich versehen, solle Er wider
mit eingelaßen werden.)
45. Was eine Hod seye ist oben schon erklärt und ein Spreith garn31 ist ein
solches garn, welches auff der unteren Seite mit bleienen Kugeln behängt ist;
27 M a a s , M a a g ist die mundartliche Bezeichnung für ,Mohn' im Hanauerland, also ,Mohnsamenkuchen'.
Er sollte die Fische anlocken und betäuben (ebenso Schäfer, Fischerei, S. 111). Für maßkuchen
in Firdenheims Waidbuech liest Lindner, Jagdtraktate, S. 213, Anmerkung 117 „Mastkuchen", .Rückstand
des in der Ölmühle ausgepreßten Mohns' (Eis. Wb. 1, 433), mit sekundärem - t des Bestimmungswortes
(s. dazu Eis. Wb. 2, 378 u. 2, 715).
28 Leebgarn sind die hauptsächlich zum Umstellen der Leben (vgl, Artikel 9) verwendeten Fischernetze
, die — entsprechend den heutigen Zugnetzen — aus mehreren einzelnen Netzstücken mit H lfe
eines ,Reihfadens zusammengereiht' (-genäht) werden. Nach Beendigung des Fischens wird der ,R(ih-
faden gezogen' und jeder Fischer erhält sein ,Garn' zurück.
8t Unter Samen, mdal. Soome, versteht der Hanauer Fischer die Fischbrut (s. Schäfer, Fischerei, S. 105).
30 A I t w a s s e r ist den Rheinanwohnern allg. als .Seitenarm des Rheins' geläufig; Synonym: Altrbein
(BaJ.Wb. 1,38; Pfalz. Wb. 1,191; Südhess. Wb. 1,210). Zum Obergang vom syntaktischen Gefüge zur
festen Zusammensetzung in alemannischen Urkunden vgl. Bruno Boesdi, Untersuchungen zur alemannischen
Urkundensprache, Bern 1946, S. 193.
M Das Spreitgarn ist ein großes, kegelförmiges Netz, dessen Rand mit Bleikugeln beschwert ist, die
zusammen bis zu 50 kg wiegen können. Es unterscheidet sich durch seine Größe und sein Gewicht vom
Wurfgarn, das der Fischer auf die Schulter legt und dann auswirft. Eine detaillierte Beschreibung
der Fischerei mit dem Spreitgarn geben für den Hochrhein Herbster, Rheinfischerei, S. 49 ff.,
Steinmann, Lachsfischerei, S. 9 ff., und für den Oberrhein Fritz Schiilin, Zur Erinnerung an die einstige
Fischerei in der Bannmeile von Basel, in: Die Markgrafschaft. Beiträge aus Geschichte, Kultur und
Wirtschaft des Markgräflerlandes, hrsg. vom Hebelbund Müllheim, Heft 3 (1968), S. 9 f., Schäfer,
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