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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1972/0153
Es folgten die verschiedenen Erbfolgekriege. Und wieder hatten unsere Vorfahren
, besonders im Spanischen Erbfolgekrieg, unter ständigen Einquartierungen
zu leiden. Nur langsam erholte sich die gequälte Einwohnerschaft in der ersten
Hälfte des 18. Jahrhunderts, und wieder war es der Hanfbau, der für die Hanauer
Bauern ein sicheres Einkommen erbrachte. So waren nach einem „Theilregister"
von 1732 50 Schaub ungcschleißter Hanf (ein Erträgnis von ca. 4,5 Ar) mit 6 fl.,
ein 1 K jähriges Mutterschwein mit 3 fl. und eine sechsjährige Stute mit 8 fl. angegeben
. 1746 galt 1 z Schleißhanf 10 fl., eine dreijährige Kuh 12 fl. Gegenüber den
anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen lag der Hanfpreis entschieden am
günstigsten. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, wo unseren Vorfahren
bis zu den Napoleonischen Kriegszügen eine friedvolle Entwicklungszeit gegönnt
war, kamen unsere Hanauer Bauern durch den Hanfbau zu einem gewissen
Wohlstand, der in der Erstellung der prächtigen und geräumigen Fachwerkhäuser
seinen äußerlich sichtbaren Niederschlag fand. Die meisten der heute
älteren Häuser dieser Art entstanden zwischen 1725 bis 1790.

Die bedeutendste hanfbauende Gemeinde jener Zeit war Legelshurst mit Bols-
hurst. In den Gemeindeakten sind noch die Hanfzettel erhalten; es sind dies
Aufzeichnungen des jeweiligen Zehntmeisters (Diätenzettel), der zusammen mit
dem Schultheiß und fünf GerichtsschöfTen (Gemeinderäten) den Hanfzehnten
auf den Feldern ermittelte. Darin sind als Zehnten angegeben: 1698 = 600 Schaub
Hanf, 1714 = 1850 Schaub Hanf, 1763 = 3400 Schaub Hanf. Im Jahre 1800
wurden im Amt Kork insgesamt 6000 z Hanf verkauft.

Den wirtschaftlichen Aufschwung durch den Hanf machte sich auch die Herrschaft
zunutze und verlangte von den Untertanen außer dem Hanfzehnten und
den Einkünften aus den Plaueln das Spinnen im Frondienste. So lieferten im
Jahre 1742 die Bewohner des Amtes Willstätt-Kork 1330 Pfund Garn ab. Amtsschaffner
Imser wurde angewiesen, dieses Garn von tüchtigen Webern weben zu
lassen (im Frondienst) und selbigen zu bedeuten, daß sie das Tuch wohl schlagen
sollen. Im gleichen Jahre beklagte sich die herrschaftliche Beschließerin, Frau
Wegelin in Bouxweiler, daß das in den Ämtern Lichtenau und Willstätt gewobene
Tuch immer zu spät auf die Bleiche gebracht werden könne. 1749 lieferten
beide Ämter 27 z 90 Pfd. Garn ab. Mit der Errichtung der Militärkolonie in Pirmasens
erfuhr die Ablieferung von Garn eine unliebsame Erweiterung; denn die
Wäsche für die „Lieblinge" des Landgrafen, die „Pirmasenser Grenadiere", wurde
aus dem im Frondienst hergestellten Tuch geschneidert. 1753 wurde das Spinnen
als Frondienst aufgehoben und den Untertanen die Zahlung eines jährlichen
Spinngeldes auferlegt, weil man das benötigte Tuch um einen „wohlfeileren
Preis kaufen könne". Dieses Spinngeld wurde in beiden Ämtern, Willstätt und
Lichtenau, erst mit Genehmigung des Bad. Ministeriums der Finanzen vom 6. Oktober
1829 gegen Bezahlung einer bestimmten Geldsumme abgelöst. Beim Hanfzehnten
verfuhr man in jenen Jahren ähnlich. Die Herrschaft ging dazu über,
den Hanfzehnten nicht mehr durch Einsammeln der Schaube auf dem Felde zu
erheben, sondern man versteigerte jährlich den Hanfzehnten in jedem Dorfe an

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