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Das Gedeihen des Hospitals hing in erster Linie von der Führung des Spitalmeisters
bzw. Spitalschaffners oder Spitalverwalters ab. Ihm oblag die Aufsicht
über das Anstaltsleben. Im Mittelalter gehörte er meistens dem geistlichen Stand
an. Seit dem 16. Jahrhundert war es immer ein Laie; er durfte jedoch nicht „mit
Kindern und dergleichen Anhang beladen" sein. Wie schon erwähnt, wurde er
von den Gerichtszwölfern gewählt. Nach der Bestätigung durch den Bischof
leistete er dem Rat einen „leiblichen Eid zu Gott und allen Heiligen, dem
Spital hold und treu zu sein". Er durfte auch kein anderes Amt versehen,
keinen eigenen Haushalt führen, sondern mußte „allein dem Spitalgeschäft
abwarten". Laut Spitalordnung von 1763 sollte er „mit samt seiner Hausfrauen
sein fleißiges Aufsehen haben zu dem Gesindt und der Haushaltung".
Wenn er irgendwelche Mißstände feststellte, mußte er den Pflegern Anzeige erstatten
. Ohne deren Wissen und Willen durfte er keine Pfründner aufnehmen
noch Wein oder Speisen veräußern. Zu seinen wichtigsten Pflichten gehörte die
Verwaltung der Einkünfte an Geld und Naturalien. Er unterstand der ständigen
Aufsicht der Pfleger bzw. des Magistrats. Als Besoldung erhielt er jährlich 25
Pfund Pfennig, als Neujahrsgeschenk 1, seine Frau 2 Gulden und von dem öns-
bacher Zehnten statt des Flachses 1 Gulden.
Da der Spitalbesitz im Lauf der Zeit immer umfangreicher wurde, mußte das
Amt des Zinsmeisters geschaffen werden. Wie der Name verrät, hatte er die
Gülten, Kapital- und Bodenzinsen von den Pächtern einzuziehen sowie die Zins-
und Lagerbücher zu kontrollieren. Es ist aber fraglich, ob dieser Posten immer
besetzt war. In der Spitalordnung von 1752 ist zu lesen: „Wegen merklichen
Kosten wurde geschlossen und verabschiedet, daß fürbas diß Zinsmeisters Dienst
gänzlich abgeschafft und nur ein Schreiber, so ledigen Standes, uffgenohmen werden
soll." Es sind jedoch bis Ende des 18. Jahrhunderts Zinsmeisterrechnungen
erhalten. Offenbar waren die Ämter des Spital- und Zinsmeisters in einer Hand
vereinigt; denn 1682 wurde Joh. Dietrich Abt aus Ettenheim als „Spital- und
Zinsmeister" angenommen. Die Besoldung des Zinsmeisters betrug jährlich 100
Gulden, 2 Viertel Weizen, 6 Viertel Halbweizen und 1/2 Fuder Wein.
Auch der Hausmeister nahm dem Spitalmeister einen beträchtlichen Teil der Arbeit
ab. Daß dieses Amt von jenem abgezweigt worden ist, beweist folgende Vorschrift
: „Der Hausmeister soll darauf achten, daß zwischen den Pfründnern und
dem Gesind ein friedliches Verhältnis herrscht." Ihm unterstand die Hauswirtschaft
und die Feldwirtschaft, soweit sie im Eigenbau betrieben wurde, wie z. B.
der Meierhof bei der Ziegelscheuer und die Käfersberger Rebhöfe. Er hatte auch
dafür zu sorgen, daß stets ein genügender Vorrat an Früchten und Wein vorhanden
war. Seine Frau führte die Aufsicht über die Küche und den Hausrat.
Zu dem Gesinde, das dem Spital unter der Aufsicht der Beamten Dienste leistete,
zählten im 18. Jahrhundert ein Bäcker, ein Metzger, ein Knecht, eine Köchin,
ein Küchenmädchen, eine Schweine- und eine Kuhmagd.
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