Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 119
(PDF, 57 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1973/0121
als letzte Verfügung ein Testament, in dem er darum bittet, der öffentlichen
Bibliothek in Karlsruhe alle gesammelten Bücher und Manuskripte vermachen zu
dürfen. Seine Bibliothek solle gesondert mit der besonderen Überschrift „donne
de Rochebrune" aufbewahrt werden, was andere veranlassen könnte, diesem Beispiel
zu folgen. Als Haupterbe wird in den Akten der Geheimrat Meier vermerkt.
Als „Gegenleistung" für sein Geschenk erbittet Rochebrune vom Markgrafen, erforderlichenfalls
durch ein neues Dekret, die Besitzer der Festungsgräben zu bestätigen
, die in Kehl in Gärten und Kasematten angelegt wurden. Rochebrune hatte sie
vom Markgrafen August für 900 Gulden unter der ausdrücklichen Bedingung erhalten
, daß er sie auf seine Kosten auffülle. Der regierende Fürst habe diese Abtretung
bestätigt und ihm durch ein weiteres Dekret die angrenzenden Kasematten
überlassen. Diese zerfallenen Kasematten wurden von Rochebrune unter großen
Kosten instandgesetzt. Es sei dieses unerläßlich gewesen, um den Einwohnern bei der
ersten Beschießung Kehls als Zuflucht dienen zu können. Im Hinblick auf die
großen Ausgaben und die erlittenen beträchtlichen Verluste sowie in Anbetracht
seiner geleisteten Dienste bittet Rochebrune, seinem Erben das Eigentum an den
Gräben und Kasematten unwiderruflich zu bestätigen. Am Rande des Testaments
vermerkt er, daß sein Erbe eine beglaubigte Abschrift besitze.

Rochebrune, der ein schönes Haus besaß, hatte über den Gräben große Baumpflanzungen
seltener Arten und Gärten anlegen lassen, so daß sicher ein erfreulicher
Anblick zum Ausgleich für das Bild der düsteren Festungsbauwerke geschaffen
wurde.

Die nach dem Tode Rochebrunes in seiner Behausung aufgefundenen Schriften
wurden registriert und nach Karlsruhe übersandt. Das vorhandene Verzeichnis
bietet einen Einblick in seine Tätigkeit; Ein Teil wurde in die Akten des Geheimen
Rates unter „Frankreich, Reichssache. Das badische Benehmen gegen die Eingriffe
der französischen Nationalversammlung in die den Besitzungen der deutschen
Reichsstände im Elsaß und Lothringen anklebende Vorrechte betr. 1787-1791"
eingeheftet, ein anderer Teil kam zu den Akten Rodemachern. Die Akten, welche
die Grafschaft Katzenhausen betrafen, wurden durch Beschluß und auf Ersuchen
des mit der Sichtung der Hinterlassenschaft betrauten Hofrat Vierordt dem Aktenbestand
des Prinzen Friedrich zu Baden zur Verfügung gestellt.

Da Rochebrune ledig war, wurde sein ausstehendes Gehalt der Diener-Witwen-
Kasse überwiesen.

119


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1973/0121