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sich zu legitimieren, wer er sei, und dergl. Auch ist hier das fürstl. Decret, daß sich
jeder Fremde bei der Gemeind melden soll, nicht geachtet worden. Gemelter Johann
Georg Rapp ist aus Gomaringen herzoglich Würtembergischer Herrschaft, seines Alters
50 Jahr alt, Evangelischer Religion, ein Schloßer und Büchsenmacher seiner Profeßion.
Ist verheiratet seit 1776 mit Margarethe, Christian Bötticher, des Bürger und Schloßers
in der Stadt Kehl Tochter. Bei Amt Bischofsheim ist er zu Protokoll vernommen worden,
woselbst er deklarirte, daß er an Vermögen bereits gegen 900 fl. in Obl. Die Schwiegereltern
leben noch, welche ebenfalls Vermögen haben. Ich habe das Decret der Burgerschaft
bekannt gemacht und dem Rapp bedeutet, daß er anvorderst die verordnete 50 fl. an die
Gerichts Kaße zu bezalen habe.
28. Wieder Holz im Wald aufgenommen und bezeichnet; vorher aber mit Hl. Amtschultheis
Wezel bei Amt wegen folgender Geschichte:
Man wird einst sehen, wie hievon pag. 300 den 9. Dez. 1801 der Hl. Amtschultheis
Wezel mir den Auftrag schriftlich gegeben, daß ich durch den Bote alle Lehner von
denen französischen Stifts- und Spitalgüter soll zu mir kommen laßen und ihnen in der
Stille sagen, daß der Sequester noch nicht aufgehoben sei und sie alles, was sie dorthin
schuldig an ihn Amtschultheis, als bestellter Sequester bezalen sollen. Dis that ich,
aber, statt daß sie hätten sollen zu Hl. Amtschultheis gehen, liefen diese Leute zu dem
Schaffner nach Strasburg und zeigten diese Sache an, führten über Hals und Kopf Holz
hinein, um ihre Schuldigkeit dadurch quit zu machen. Ich sähe dieses und erfuhr, daß
die Strasburger Schafner und der Maire sehr darüber aufgebracht waren. Die Leute fuhren
fort, Holz nach Strasburg zu führen, welches denn natürlich ein Schaden für den
Herrn Landgraf war. Da nun die Sache ruchbar und kein Geheimnis mehr war, verwies
ich denen Leuten vor der Kirch, daß sie dem ihnen gegebenen Befehl nicht Folge
geleistet und dagegen so einen Lärm in Strasburg verursacht haben, rieth ihnen noch, sie
sollten lieber das Geld dem Sequester bringen. Der Maire von Strasburg schrieb an den
Herrn Landgrafen H. D. und beschwerte sich, worauf dem Hl. Amtschultheis ein Verweis
zugieng, daß er die Sache nicht mehr im Stillen besorgte. Er verantwortete sich und
sagte, daß wie er es auch denen Leuten noch so heimlich gesagt hätte würden sie doch die
Sache gleich in Strasburg verrathen haben, was er gar nicht hätte hindern können, brachte
dabei vor, daß ich ja die Sache öffentlich vor der Gemeind publicirt hätte, so gerade der
Bot vom Spital hinten dran gestanden seie, mithin dieser die Sache gut habe seinen
Herrn hinterbringen können. Ich bekam hierauf auch einen Verweis und Befehl mich zu
verantworten. Ich lies in meiner Verantwortung nicht an mich kommen, daß ich nicht
pünktlich nach dem Befehl gerichtet hätte und fügte bei, daß ich nachher wohl das bereits
gemelte zu den Burgern gesagt, aber damals wäre die Sach bereits weltbekannt gewesen
und ich blos, um das weitere Wegführen des Holzes zu verhindern, die Leute erinnert,
ihr Geld nach Wülsten zu tragen, welches hernach auch geschehen. Ich zog in dem Unwillen
auch derb gegen den Hl. Amtschultheis los. Die Sach kam vor die Regierung,
diese — weil sie mir nicht hold ist — communicierte dem Hl. Wezel meinen Bericht —
Hl. Wezel natürlich, schimpfte wieder auf mich. Die Sache wurde an das Amt geschikt,
hier wurde ich vor Hl. Wezel verhört. Ich beharrte auf meiner Aussage; da man mir
Hl. Wezeis ersten Bericht vorlas, sähe ich auch, daß derselbe mich eigentlich nicht so hart
mitgenommen, wie ich glauben mußte, weil die Regierung mit ohnverhört einen harten
Verweis geschikt. Ich erklärte, daß ich in der Hize wirklich zu weit gegangen, dis aber
nicht geschehen wäre, wenn mir des Hl. Wezeis Bericht wäre communicirt worden, wie
man doch ihm den meinigen communicirt hat. Die Erklärungen wurden eingeschikt.
Fürstl. Regierung hatte nunmehr eine trefliche Gelegenheit, mich recht sauber bei Ihro
Hochf. Durchlaucht zu recommandiren, deswegen ich und Hl. Wezel am Montag d. 28. Juni
wieder vor Amt erscheinen mußten, wo uns beiden die härteste Verweise zugiengen,
besonders mir, als hätte ich erstlich abgeleugnet; daß ich die Sache öffentlich publicirt,
14 Ortenau 1973
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