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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
53. Jahresband.1973
Seite: 221
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1973/0223
Die bei dem Haupt-Huldigungsakt am 5. Februar ausgebliebenen 26 Untertanen
wurden auf 11. Februar auf das Schloß Staufenberg zitiert und dort nachträglich
durch Handschlag von dem Amtmann Schwarz unter Zeugenschaft des Durbacher
Schultheißen Joseph Kiefer und des Gerichtszwölfers Jörg Männle vereidigt.

Diese Amtshandlungen des Jahres 1765 waren das Vorspiel zur endgültigen Besitzergreifung
der Herrschaft Staufenberg und Vereinigung mit der Markgrafschaft
Baden-Durlach im Jahr 1771 nach dem Tod des Markgrafen August Georg
von Baden-Baden.

Markgraf Karl Friedrich v. Baden-Durlach weilte im Herbst 1771 mit Gemahlin
und Söhnen in Paris, als ihm gemeldet wurde, daß die Krankheit des Markgrafen
August Georg eine bedrohliche Wendung genommen hätte, so daß mit baldigem
Ableben gerechnet werden müßte. Sofort eilte Karl Friedrich mit Familie nach
Karlsruhe zurück. Mit Zustimmung des Baden-Badener Hofs waren schon alle
Einleitungen getroffen worden, um alsbald zur Besitzergreifung der Baden-Badener
Markgrafschaft gemäß dem Erbvertrag von 1765 schreiten zu können. Noch
auf dem Krankenbett gestattete Markgraf August Georg dem Markgrafen Karl
Friedrich alle jene Landesteile, auf welche möglicherweise Dritte Ansprüche erheben
könnten, militärisch zu bestezen, um Unruhen und Besitzstörungen vorzubeugen
. So wurden kleinere Mannschaftsabteilungen u. a. nach Mahlberg, Eberstein
und Kehl gelegt. Auch auf Schloß Staufenberg traf am 13. Oktober 1771 ein Besatzungs
-Kommando von 26 Mann unter dem Grenadier-Leutnant v. Adelsheim
ein. Der Leutnant hatte in Karlsruhe Befehl und Instruktion bekommen, daß er
mit seiner Mannschaft den Marsch gleichzeitig mit einem andern in das Oberland
bestimmten Kommando anzutreten habe „über Mühlburg auf Muggensturm, in
welcher Gegend die Murg über die Kuppenheimer Brücke zu passieren ist; alsdann
wird der Weg auf Sandweier und weiter die ordinari Landstraße hinauf bis Renchen
genommen, von wannen das Schloß Staufenberg nebst dem dazu gehörigen
Tal Durbach nur noch eine gute Stunde entfernt ist."

Wie dieser Marsch vor sich ging, meldet der Leutnant am 14. Oktober seinem
Oberst schriftlich: daß Schloß Staufenberg am 13. Oktober nicht mehr zu erreichen
gewesen wäre, wenn er nicht unterwegs Fuhren genommen hätte, denn es sei
von Renchen nach Staufenberg nicht, wie in der Instruktion gestanden habe, eine
Stunde, sondern starke 3 Stunden über Berg und Tal. Er habe deshalb zwei Wagen
für seine Mannschaft genommen und sie bezahlt. Leutnant v. Adelsheim meldet
weiter, daß er bei seiner Ankunft am Schloß Staufenberg das Tor verschlossen
gefunden habe und der Amtmann es nicht öffnen lassen wollte, bis er den schriftlichen
Befehl zur Besetzung gesehen habe, denn er war bettlägerig krank, ließ sich
aber bewegen aufzustehen und an das Tor zu kommen, um die Originalpapiere
einzusehen, worauf er das Kommando einließ. Der Leutnant hatte ohnedies Befehl,
den Amtmann als „Beirat zur Besitzergreifung" beizuziehen, insbesondere beim
Anschlagen der Patente Karl Friedrichs zu gegebener Zeit. Wenn etwa versucht
werden würde, andere Patente anzuschlagen oder Besitzstörungen vorzunehmen,
sollten die dabei betroffenen Personen auf das Schloß in Arrest genommen werden.

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