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den zwei Gruben im Entersbach 5 Gulden. Nach Abzug der Löhne für den Steiger
Rominger, für die Versteigerungs- und Postgebühren mit zusammen 180 Gulden
verblieben den drei Erben, Forstmeister Freiherr von Stetten, Oberst Meyer und
Kirchenrat Reich, aus der Bergwerkserbschaft noch 625 Gulden5.
Der Landwirt Johann Huber versuchte eine Gewerkschaft zur Wiederaufnahme
der Arbeit für den Amalienstollen zu gewinnen, was aber nicht gelang. So ruhte
die Arbeit auf den drei Gruben völlig, sie wurden aufgegeben, waren „ins Freie
gefallen".
Jahre später, 1854, interessierte sich der Bankier Christian Adam Fries von Heidelberg
für diese Gruben. Er reichte am 3. Juli 1854 ein Gesuch bei der Großherzoglichen
Direktion der Forste, Berg- und Hüttenwerke in Karlsruhe ein, mit der
Bitte, ihm einen Schurfschein für die „Nicolaigrube, ein Quarzgang mit gediegen
Silber und Weißgültigerz", für den Barbarastollen im Entersbach auf Rot- und
Weißgültigerz und den Amalienstollen im Moosbach in Nordrach, der Fahlerz,
Kupferkies, Kupfergrün, Malachit und Bleiglanz enthält, auszustellen. Am 8. Juli
1854 folgte sein Gesuch um die Verleihung eines Schürf Scheines zur Gewinnung
von Bleiglanz in „mehreren auflässigen Gruben im Erzbach, Gemarkung Biberach
." Das Bezirksamt Gengenbach erhielt die Anweisung, festzustellen, ob jemand
Anspruch auf diese Gruben habe. Es konnte am 10. August 1854 nach Karlsruhe
berichten, daß die genannten Gruben nicht mehr bebaut werden und daher frei
seien.
Das Bankhaus Fries erhielt am 31.Oktober 1854 die gewünschten Schurfscheine für
die vier Gruben ausgefertigt auf ein Jahr, mit der Bedingung, daß in dieser Zeit
abbauwürdiges Erz erschlossen werden müsse. Der Eintrag in das Schurfregister
erfolgte. Das Oberamt Heidelberg händigte die Schurfscheine an den Antragsteller
aus. Bankier Fries versuchte jetzt eine Bergbau-Gewerkschaft zusammenzubringen
.
Nach Ablauf eines Jahres erinnerte die Bergbaubehörde das Bankhaus Fries an die
Meldung, „welche Schurfversuche bis jetzt gemacht wurden, welche Erfolge dieselben
gehabt haben und ob beabsichtigt wird die Schurfversuche fortzusetzen."
Darauf meldete Bankier Heinrich Fries als Vertreter des Bankhauses am 16. Januar
1856, er habe bis jetzt an den Gruben noch nichts unternommen, weil mehrere
auswärtige Teilnehmer sich bis jetzt noch nicht erklärten, was mit den
gepachteten Gruben geschehen soll. Das Projekt werde aber nicht aufgegeben.
Die Gültigkeit der Schurfscheine wurde auf ein Jahr verlängert. Fries meldete am
1. Februar 1856, „trotz den seitherigen mißlichen Zeitverhältnissen haben die
auswärtigen Interessenten sich aber bereit erklärt, demnächst mit den Schurfver-
suchen zu beginnen." Doch bei diesem Versprechen blieb es. In den Gruben rührte
sich keine Hand, weil, wie Bankier Heinrich Fries am 10. März 1857 dem Stadtdirektor
Dr. Wilhelmi in Heidelberg erklärte, „ich keinen Bergmann gefunden
habe", der bereit war, in den Gruben zu arbeiten. Die Schurfscheine wurden noch-
5 GLA Abt. 206/1440, 1441, 1444.
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