Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 35
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1975/0041
Gemeindereform

Die Gesetze vom 9. Juli 1974 haben die Reform der kommunalen Verwaltung
im Bereich des Landes Baden-Württemberg zum Abschluß gebracht. Nachdem
die Landesregierung am 19. Juli 1973 die Zielplanung für die Gemeindereform
beschlossen hatte, haben sich in der Zeit vom 1.1.1974 bis zum Erlaß der Gemeindereformgesetze
noch 34 Gemeinden freiwillig zusammengeschlossen. Nur
in 10 Fällen mußte der Zusammenschluß vom Gesetz angeordnet werden.

Die Zahl der selbständigen Gemeinden hat sich im Ortenaukreis von 160 Gemeinden
zu Beginn der Reform im Jahre 1968 mit Wirkung vom 1. 1. 1975 auf
51 verringert.

Umweltschutz
Kernkraftwerke

Im Ortenaukreis sind nach dem Vorsorgeplan des Wirtschaftsministeriums als
Standorte für Kernkraftwerke die Gemeinden Meißenheim und — alternativ —
Freistett oder Rheinbischofsheim/Diersheim vorgesehen. Eine weitere Alternative
zu Freistett und Rheinbischofsheim/Diersheim ist die Gemeinde Greffern im
Landkreis Rastatt. Der ursprüngliche Plan, auch bei Kappel a. Rh. ein Kernkraftwerk
zu errichten, ist vom Wirtschaftsministerium aufgegeben worden.

Der Standort Meißenheim — zwischen Rheinkilometer 274,5 und 275,2 nahe der
Gemarkungsgrenze Schwanau gelegen — ist im Vorsorgeplan der Landesregierung
unter Vorbehalt ausgewiesen worden. Es muß geprüft werden, ob der Betrieb
eines Kernkraftwerks die im Raum Meißenheim vorhandenen Grundwasserreserven
gefährdet. Sollte es nach den Planungen des Wirtschaftsministeriums
zu einer Verwirklichung des Projekts in Meißenheim kommen, ist mit der
Fertigstellung des Kraftwerkes etwa im Jahre 1990 zu rechnen.

Für alle Kernkraftwerke gilt, daß mindestens 8 Jahre vor Betriebsbeginn die
erforderlichen Planungen und atomrechtlichen Genehmigungsverfahren eingeleitet
werden müssen. Bis dahin bleibt genügend Zeit, um gründliche Analysen
vorwiegend meteorologischer Art durchführen und durch unabhängige Sachverständige
bzw. Institutionen prüfen zu lassen, welche Auswirkungen der Betrieb
von Kernkraftwerken auf Mensch, Klima und Umwelt nach sich ziehen, damit
dem Sicherheitsbedürfnis vor allem derjenigen Bevölkerungsteile entsprochen
werden kann, die in unmittelbarer Nähe der Kraftwerkstandorte leben.

Nach einer Grundsatzdiskussion über den fachlichen Entwicklungsplan „Kraftwerkstandorte
" beschloß der Kreistag am 3. 12. 1974:

„Der Ortenaukreis spricht sich nicht gegen den Fachlichen Entwicklungsplan
„Kraftwerkstandorte" aus, soweit dieser die Gemeinden Freistett und Rheinbischofsheim
/Diersheim betrifft und diese Gemeinden der Fachplanung zustimmen
.

Die Gemarkung Meißenheim wird als Standort für ein Kernkraftwerk derzeit
abgelehnt.

Der Ortenaukreis geht davon aus, daß etwaige Wünsche der Gemeinden bezüglich
näherer Gebietsabgrenzungen berücksichtigt werden. Die Äußerung des
Ortenaukreises zum Fachlichen Entwicklungsplan „Kraftwerkstandorte" darf
nicht als positive Entscheidung über die Frage der Errichtung von Kernkraft-

35


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1975/0041