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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 114
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1975/0120
Versammlung ungeschmälerte Rechtstitel entgegenzusetzen8." Nicht genug damit
, daß man Ronan von einer Entschädigung ausschloß, bot man 1791 in den
mit den betroffenen deutschen Fürsten geführten Verhandlungen seine rechtsrheinische
Besitzungen als Tauschobjekt an, wogegen er sich mit einem Manifest
vom 6. März 1791 an den Kaiser und alle deutschen Fürsten zur Wehr
setzte ».

Die Einkünfte des Kardinals

Die Erlasse über die Abschaffung der Feudalität und die Einziehung der Kirchengüter
bedeuteten für den tief verschuldeten Kardinal einen schweren
Schlag. Eine Aufstellung über die finanziellen Verhältnisse des Bistums Straßburg
im Durchschnitt der Jahre 1780 bis zur Revolution ergibt einen jährlichen
Reinertrag von 209 867 Gulden, den der Fürstbischof „mit seinen übrigen Revenuen
cumulierte, den Aufwand nach Willkür bestimmte und daraus bestreiten
ließ 10". Als persönliche Einnahmen aus anderen Quellen werden weitere
624 000 Livres oder ca. 300 000 Gulden aufgeführt, so daß der gesamte Reinertrag
509 867 fl. betrug. Rest verweist darauf, daß die Einkünfte vor dem
Halsbandprozeß bedeutend höher gewesen sein müssen, da das ehrenvolle Amt
des Großalmoseniers von Frankreich und des Prokurators der Sorbonne auch
nicht zu verachtende Summen eingebracht haben dürften. J. Haas beziffert sein
Einkommen bis zum Jahr 1789 auf über 1,5 Millionen Livres Nun gehörte
zwar der Fürstbischof einkommensmäßig zur Spitzengruppe der höheren Geistlichkeit
12, aber seine Entsetzung als Großalmosenier brachte ihn anscheinend
in so große finanzielle Schwierigkeiten, daß er, Abgeordneter der Geistlichkeit
bei den etats generaux, „nochmals unter anderem des Unterschleifes mehrerer
Millionen Franken vom Vermögen des Hospitals Quinze Vingt", einer von ihm
verwalteten Blindenanstalt, angeklagt wurde ls.

Rohan zieht sich nach Euenheim zurück

Die mit der Nationalisierung der Kirchengüter verbundenen neuen Aufgaben
des Staates führten am 12. Juli 1790 zur Verabschiedung einer Zivilverfassung
des Klerus, die am 24. August verkündet wurde. Sie sah vor, daß der gesamte
Klerus in Wählerversammlungen gewählt und danach von den kirchlichen Vorgesetzten
eingesetzt wurde: „Die Kirche Frankreichs entwickelte sich so zu
einer Nationalkirche; in Kirche und Staat sollte der gleiche Geist herrschen14."
In dem intensiven Kampf, den Rohan in der Folgezeit gegen das revolutionäre
Frankreich führt, sind religiöse Beweggründe, kirchenpolitische Erwägungen
und schwerwiegende Gründe materieller Art miteinander vermengt, doch die
Behauptung von Campardon lä, die J. B. Weiß in abgeschwächter Form übernimmt
16, der Kardinal habe nach der Revolution den Eid auf die Zivilverfassung
geleistet und sich nur deshalb von den Revolutionären bald getrennt, weil
er an den Gesetzen über das Vermögen der Geistlichkeit wenig Gefallen fand,
kann nicht zutreffen, da er bereits am 13. Juli 1790 in Ettenheimmünster einzog
: „1790, den 13ten Heymonat. Ankunft unßers gnädigsten Landesfürsten,
unßeres Lantsvatters. Unser gnädigster Lantsfürst, Cardinal und Bischof zu
Straßburg, ist von Benfelden her abents um 8 Uhr mit ßeiner ganzen Hofhaltung
nacher EttenheimMinster gefahren, um, wann hier die Wohnung alleß
fertig, zue wohnen und hier zu ßein 17." Rohan konnte vor seiner Abreise den
Eid weder leisten noch verweigern; infolgedessen brauchte er auch wegen seiner
damaligen angeblichen Eidverweigerung nicht in seine rechtsrheinische Besitzungen
fliehen. Man findet diese Darstellung so häufg, daß man geneigt ist,
sie unbesehen zu übernehmen I8. Wenn der Kardinal mit großem Gefolge das
Elsaß verließ, so geschah dies ohne ersichtliche größere Not19, auch wenn eine
Eintragung vom 9. Januar 1791 im Ettenheimer Bürgerbuch vermerkt: „Rohan

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