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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 121
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1975/0127
einlief, es sei dennoch ein constitutioneller Bischof zu Straßburg erkohren worden
39." Nach der Wahl Brendels vom 6. März wandte sich Ronan am 13. März
an die gesamte Geistlichkeit mit einem feierlichen Protest, da er sich nach wie
vor als alleiniger und legitimer Bischof von Straßburg betrachtete. Einem weiteren
Schreiben vom 25. März fügte er eine Erklärung des Erzbischofes von
Mainz vom 17. März bei, in welchem dieser alles, was Rohan „zur Beibehaltung
seiner bischöflichen Rechte und zur Vernichtung aller widrigen Unternehmungen
" befohlen und getan habe, guthieß und genehmigte, und die Geistlichkeit
ermahnte, allen seinen bischöflichen Verordnungen nachzukommen. Mit aller
der ihm von der Kirche gegebenen Macht verbot er, Bischof Brendel anzuhangen
und ihm gesetzmäßigen Gehorsam zu leisten. Er erklärte alle eines großen
Verbrechens schuldig, die es tun würden. Aber die österreichischen Behörden
wollten jeden Schein vermeiden, daß sie die gegenrevolutionären Bestrebungen
des Kardinals unterstützten. Das Oberamt Ortenau untersagte allen Pfarrern,
das Fasten-Patent vom 21. Februar („Mandement pour le careme de 1791") zu
publizieren, weil es sich auch mit den Vorgängen im Elsaß beschäftige. Wegen
der kanonischen Warnung Rohans, in welcher Bischof Brendel mit dem Bannfluch
belegt wurde, erging an alle Pfarrer der schriftliche Befehl, dieselbe und
alles, was der Kardinal als Bischof künftig noch erlassen werde, nicht zu verkünden
, bevor das placitum regium erteilt sei 40.

In dem ganzen Amt Ortenau wurde keine ausgewanderte französische Familie
aufgenommen, und es schien dem Landvogt Blittersdorf, daß man auch den
Vicomte Mirabeau aus Freiburg verwiesen habe, da er sich seit einigen Tagen
in Ettenheim aufhielt.

Die Maßnahmen des Oberamtes waren nicht unbegründet, bedeuteten doch die
kirchenpolitischen Stellungnahmen des Kardinals zwangsläufig eine Einmischung
in die innenpolitischen Verhältnisse Frankreichs. Da Rohan dem
Reichsstand angehörte, galt auch für ihn und gerade für ihn, der nicht nur die
Emigranten begünstigte, sondern selbst eine gegenrevolutionäre Armee aufstellte
, die Kritik, die der kaiserliche Gesandte Graf von Westphalen in seinem
Bericht vom 10. Februar 1792 an den Reichsvizekanzler von Colloredo gegenüber
der Emigrantenpolitik in Kurtrier übte:

„Der Kurfürst, durch die Kränkung seiner Rechte durch die Nationalversammlung
ohnehin aufgebracht, ließ sich aber, vielleicht in der Hoffnung, durch ein
solches Betragen eher wieder zu dem seinigen zu kommen, täglich weiter und
zu solchen Schritten verleiten, welche mit den Pflichten einer guten Nachbarschaft
, mit den Grundsätzen des Völkerrechts und den Befugnissen eines deutschen
Reichsstandes in Widerspruch stehen und weit von den Pflichten einer
unerläßlichen Neutralität und Hospitalität abweichen

Auch in Kehl legt man Wert auf gute Nachbarschaft

Auf gute Nachbarschaft und Neutralität war man aber auch in Kehl bedacht,
das sich sowohl als Umschlageplatz für Propagandaschriften als auch für Kontakte
der Gegenrevolutionäre besonders eignete. Nachdem sich anfangs April
einige Leute Rohans unliebsam bemerkbar machten, hielt es die badische Regierung
für dienlich, dem Kardinal durch den Landvogt von Blittersdorf mitteilen
zu lassen, daß künftig derlei Leuten die öffentliche Ruhe störende (im
Konzept gestrichen: aufrührerische) widersetzlichen Reden gegen den Maire
und die Kommissare in Straßburg in der Stadt Kehl untersagt werden, da solche
Vorgänge leicht Anlaß zu Verdrießlichkeiten mit der Stadt Straßburg geben
könnten, denen man enthoben zu sein wünschte. Im Wiederholungsfalle müßten
sie es sich selbst zuschreiben, wenn sie verhaftet und als Störer der öffent-

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