Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 206
(PDF, 62 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1975/0212
Im Jahre 1925 lebten in Schiltach 2015 Einwohner auf einer Gemarkungsfläche
von 467 Hektar (467,0849 ha). In Lehengericht waren es 893 Einwohner
auf 2713 Hektar. Im Jahre 1934 erwarb die Stadt Schiltach den
jenseits der Kinzig ihr gegenüberliegenden Haberershof (1717 bis 1844
Geroldshäuser Lehen genannt) mit 94,1181 ha, den sie in ihre Gemarkung
eingemeindete. Dieses Gebiet gehörte vorher zur Gemeinde Kinzigtal.
Zwei Jahre später, 1936, kamen Teile des damals zur Gemeinde Bergzell
gehörenden und eingangs erwähnten Kuhbacherhofes mit zusammen
23,8613 ha an die Stadt. Durch diese beiden Erwerbungen griff erstmals
in ihrer Geschichte die Stadt nach Gebieten auf der rechten Seite der
Kinzig und reihte sie in ihre Gemarkung ein. Diese umfaßte jetzt
585,0643 ha Land.

Im Zuge der ersten Grenzberichtigungen zwischen Baden und Württemberg
kamen im Frühjahr 1954 die Höfe und Gütchen im Reichenbächle,
Stammelbach und Hunersbach, die bisher zur württembergischen Gemeinde
Lauterbach gehörten, mit zusammen 273 Hektar an die Gemeinde
Lehengericht. Wie schon erwähnt, zählten diese Güter von altersher zum
mittelbaren Gebiet des Klosters Alpirsbach und waren dorthin abgabepflichtig
. Wie sie an diese Kloster kamen, ist nicht bekannt. Die topographischen
Verhältnisse sprechen dafür, daß sie einst zur Schiltacher Maier-
schaft gehörten. Durch diesen Gebietszuwachs erhöhte sich die Fläche der
Gemarkung Lehengericht auf 2985,7837 Hektar. Sie betrug am 1. Januar
1974 etwas mehr als das Fünffache der Gemarkungsfläche der Stadt
Schiltach.

Die in den letzten Jahren in Baden-Württemberg vorgenommene, mit dem
1. Januar 1975 abgeschlossene Gemeindereform, führte durch Vereinbarung
vom 15. Januar 1974 die beiden bisher freundnachbarlich bestandenen
Gemeinden Schiltach und Lehengericht nach 156jähriger Trennung am
1. April 1974 wieder zusammen als Stadtgemeinde Schiltach. Deren Gemarkungsfläche
beträgt jetzt 3570,8480 Hektar. Auf ihr wohnten am
1. Januar 1975 insgesamt 3992 Einwohner.38

Durch die Vereinigung der beiden Gemeinden Schiltach und Lehengericht
wurde in gebietlicher, wirtschaftlicher, verwaltungsmäßiger Hinsicht in
etwa der Zustand wiederhergestellt, wie er jahrhundertelang vor der
Trennung im Jahre 1818 bestand, allerdings vielfältig abgewandelt und
den Erfordernissen der Jetztzeit angepaßt. Eine siebenhundertjährige Entwicklung
von Schiltach und der Schiltacher Maierschaft führte, auf manchmal
verschlungenen und nicht immer gefahrlosen Wegen, in die Gegenwart
herauf und hoffentlich in eine friedliche blühende Zukunft hinein.

38 Angaben des Bürgermeisteramtes der Stadt Schiltach.

206


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1975/0212