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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
55. Jahresband.1975
Seite: 252
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1975/0258
91) Freimattgasse, am andern Ekloch der früemattgaßen 1658/B. 7865, 96 v; am
eckh der frey Matt gaß bey der Serren 1693/B. 7867, 8 v.

Nach dem Verlauf durch die Freimatte (s. d.) benannte Gasse.

92) Fuchsäckerle. von dem fuhseckerlin bey dem Hurst nußboum 1455/B. 7852,
S. 32; dz fuchs ackherle gen. 1669/B. 7849, 1 r; in den Cammersmatten, einseit
die Fuchsäckherlein 1719/B. 7848, 215 v; im fußäckerlein 1749/B. 7849, 164 r.
Vermutlich nach dem Inhaber oder Nutzungsberechtigten benanntes Ackerland.
Lautgeschichtlich ist bemerkenswert, daß die Belege von 1455 und 1749 den
Lautwandel chs > ss zeigen. Vgl. W. Kleiber, Die Flurnamen von Kippenheim
und Kippenheimweiler S. 192 ff.

93) Fünfheimburgerbühnd. Fünfheimburgerbühnd 1867/GemPl. (Acker).

Der Name erinnert an die fünf Heimburgtume der Orte Lichtenau, Greffern,
Ulm, Moos und Schwarzach mit Hildmannsfeld. — Unter Heimbürge m. versteht
man den Inhaber eines (ländlichen) Gemeindeamts, dessen näherer Inhalt von
Fall zu Fall bestimmt werden muß; wohl meist „Verwalter des Gemeindevermögens
, Gemeinderechner". Vgl. Bad. Wörterbuch 2, S. 603.

94) Galgenbosch, vf den galgen bosche „1427"/Cop. 1314, S. 132; oben am Galgen-
bösch 1478/B. 7853, 24 v; Galgen Bosch 1750/B. 7846, S. 69.

Kleines Waldstück an der Gemarkungsgrenze Schwarzach-Stollhofen, benannt
nach dem früheren Galgen oder Hochgericht auf Gemarkung Stollhofen.

95) Galgenbühn(d). von dem Binlin beim galgen am Dranckbosch 1617/B. 7866,
6v; am vnderen Ekh der galgen Binin 1658/B. 7865, 9 rv; unten die Galgenbühn
1741 IV. 1/37, 229; 9te Läng der Hohardt so die Nasse läng und Galgenbühn
gen. 1750/B. 7846, S. 116.

Im Bereich der Hohardt an der Gemarkungsgrenze Schwarzach-Stollhofen gelegene
Beunde (Bühnd), die nach der Lage beim Stollhofer Galgen oder Hochgericht
benannt ist. Der Trankbosch gehört zur Gemarkung Stollhofen.

96) Gärtenbühnle. ahm Bann Busch in dem garten Bühnlein 1719/B. 7848, 217 r;
Gerten Bühnel, oben der Neüweeg, .. einseit der Bannbosch 1750/B. 7846, S. 54.
Beim Bannbosch gelegenes, als Gartenland genutztes Gelände. Bühnle ist Verkleinerungsform
zu Bühn(d), Beunde.

97) Gemeiner Wald. Bannbosch Eck .. anderseit und oben der gemeine wald
1750/B. 7846, S. 32; Baßgarthen, stoßet oben auf den gemeinen waldt 1750/ebd.,
S. 24; Gemeindewald 1867/GemPl. (Acker, Wiese).

Mit Gemeiner Wald, Gemeindewald werden verschiedene Stellen bezeichnet.
Die Belege zeigen, daß der gemeindeeigene Wald früher ausgedehnter war, als
auf dem Plan von 1867 nach dem Namen noch feststellbar ist.

98) Gereut. 3 tauwen Wilhelms Hensels gerüt; 3 tauwen Hugs Clausen vnd
Bürers gerü; 3V2 tauwen gerwers fritschen gerüt; 4 tauwen Heinrichs oberlins
gerüt; IV2 tauwen Reifrits smytds vnd Rulins gerüt; 3 fiertel kuchin lienharts
gerüt; 3V2 tauwen Wilhelms Henß vnd wogers Erhartz gerüt 1452/B. 7852, S. 25 f.;
matten ime gerüth 1538/B. 7857, S. 127; matten im gereut 1563/B. 7869, 116 r;
Matten im oberen Greüth 1740 I. 2/37, 229; Unter, Ober Kreith 1867/GemPl.
(Wiese); ma. grit.

In der Nähe des Niederwalds gelegene Wiesen. Gereut n., mhd. geriute, bedeutet
Gelände, das durch Reuten urbar gemacht wurde. Der Beleg von 1452 nennt
die einzelnen Nutznießer in diesem Rodungsgelände, das ursprünglich Wald
war und zum Niederwald gehörte.

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