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Vor 650 Jahren erhielten Oberkirch und Renchen
die Stadtrechte
Von Hans-Martin Pillin
Im Jahre 1976 feiern die Bürger der Stadt Oberkirch in würdigem Rahmen
das 650jährige Jubiläum der Stadtrechtsverleihung an Oberkirch.
Veranlassung zu den gleichen Jubiläumsfeierlichkeiten hätten auch die
Bürger Renchens.
Die Vorgänge, die zur Stadtrechtsverleihung an diese beiden Gemeinden
führten, waren folgende:
Am 2. Dezember 1316 hatte König Friedrich der Schöne von Habsburg
dem Straßburger Bischof Johann I. von Dirbheim landesherrliche Befugnisse
über das Sasbach-, Acher- und Renchtal verliehen. 1
Da die bischöflich-straßburgischen Besitzungen in den drei Schwarzwaldtälern
zum Zeitpunkt der Übertragung der Landesherrschaft noch relativ
gering waren und vor allem die Markgrafen von Baden, die über einen
beachtlichen Besitz in diesem Gebiet verfügten, ferner der ortenauische
Niederadel (z. B. die Schauenburger und Neuensteiner) und schließlich
Ludwig der Bayer, der Gegenkönig Friedrichs des Schönen, sich nicht mit
der bischöflich-straßburgischen Landesherrschaft einverstanden erklärten,
mußte Bischof Johann I. Mittel und Wege suchen, um die ihm zugesprochene
und gefährdete Landesherrschaft zu sichern.
Die Sicherung seiner Herrschaft gelang dem Straßburger Bischof einmal
dadurch, daß er in den Jahren 1316 bis 1321 in den drei genannten Tälern
größere Besitzrechte käuflich erwarb, beispielsweise im Jahre 1319 die
Stadt Oppenau,2 zum andern durch das Bemühen, die Hauptorte des
Herrschaftsgebietes zu Bausteinen und Kristallisationspunkten der Herrschaftsbildung
nach innen und außen zu machen.
Das zuletzt genannte Ansinnen des Straßburger Bischofs wurde durch
König Friedrich von Habsburg tatkräftig unterstützt. Als der König am
10. Mai 1326 in der Reichsstadt Offenburg weilte, ließ er mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit nicht nur für Oberkirch, sondern auch für
Renchen eine Urkunde ausstellen, in der er diesen beiden bischöflich-
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