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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1976/0176
Die Heilika-Frage

Von W. A. Schulze

Walther von Geroldseck holte sich aus der staufischen Konkursmasse das für
ihn wertvolle Mahlberg, auf das er durch die Heirat mit der Erbin Heilika ein
Anrecht zu haben glaubte. Im Krieg von 1246/48 gegen König Konrad IV.,
den er im Auftrag des streitbarsten Straßburger Bischofs, Heinrich von Stahleck
, und mit dem Segen des Papstes führte, eroberte er Mahlberg, Ortenberg
und Gengenbach.1 Mahlberg behielt er für sich. Doch die Grafen von Freiburg
erhoben ebenfalls Ansprüche auf Mahlberg, als Bestandteil des sog. Nimburger
Erbes. Graf Konrad von Freiburg nimmt Walther von Geroldseck und seine
Söhne in der Wasserburg Lahr, die wahrscheinlich noch nicht einmal fertiggebaut
war, gefangen. 2 Doch intervenierten Walthers Bundesgenossen, und so
muß Graf Konrad Walther wieder freilassen und Mahlberg wieder herausgeben
.

Die „Pragmatische Geschichte" Reinhards3 nennt einen Cuno von Mahlberg
(1158), einen Ingenbrand von Mahlberg (1215) als Vorfahren der Heilika. Mer-
botho von Mahlberg wird von ihm als Vater der Heilika bezeichnet. Dieser
Merbotho begegnet uns auch in den Straßburger Regesten. Er ist am 6. November
1208 Zeuge in einer Urkunde Heinrichs II. in Hagenau.4 Ferner in
einer Urkunde von 1221, die sich mit einer Zehntangelegenheit von Kestenholz
(in der Nähe der Hohkönigsburg) befaßt.5 Er selber hat einen Streit mit
dem Propst von Niederhaslach wegen der Patronatsrechte in Dahlheim,6 er
muß nachgeben. Merbotho erscheint neben Burchard von Geroldseck und anderen
Dynasten der Gegend als Zeuge bei einem Schiedsspruch der Äbte von
Murbach, von Neuburg u. a., der Streitigkeiten zwischen Kaiser Friedrich IL
und Bischof Heinrich II. beenden soll.7 Merbotho ist neben Burchard von Geroldseck
wieder Zeuge bei einer Schenkung des Grafen von Woerth an die
Straßburger Kirche am 14. Mai 1232. »

Die Wahrscheinlichkeit, daß die Kinder Merbothos und Burchards, Heilika und
Walther I., sich heirateten, ist gegeben. Sicher aber ist, daß Walther bereits in
erster Ehe mit Elisabeth von Lützelstein verheiratet war. Vielleicht nennt ihn
deshalb Heinrich von Geroldeck-Wasichenstein, der spätere Straßburger Bischof
Heinrich IV. (1263—73), seinen „Nepos". Das würde dann soviel wie
„angeheirateter Neffe" bedeuten. Der Eheschluß mit Heilika muß Ende der
zwanziger Jahre erfolgt sein, denn Walther II., der mittlere ihrer drei Söhne,
ist im Dezember 1250 neunzehn Jahre alt. 9 Der Tod Merbothos muß 1245 erfolgt
sein. Als König Konrad IV., der unliebenswürdige Sohn Friedrichs II.,
nicht in den Ubergang des Mahlberger Mannlehens auf Heilika bzw. Walther
einwilligt, kommt es zu dem schon erwähnten Krieg von 1246—1248.

Konrads Sohn Konradin, der Geld für seinen Italienzug braucht, bestätigt Walther
im Besitz von Mahlberg gegen eine Zahlung von 1000 Mark Silber (1265).
Beim Doppelkönigtum Adolf von Nassau und Albrecht von Österreich stehen
die Geroldsecker „auf der falschen" Seite. Die Grafen von Freiburg aber auf

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