http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0040
das Jahr 1115 erstmals ein Ortsadel bezeugt ist, der sich „von Reinecheim"
nannte und sich neben den bischöflichen Besitzungen in Renchen einen Burgsitz
erbaute, um den sich im 12. Jahrhundert das eigentliche Dorf Renchen bildete.
Möglicherweise handelte es sich bei den Rittern von Renchen um zähringische
Ministerialen bzw. Lehensleute, die im Laufe des 12. Jahrhunderts auch die
ullenburgischen Güter in Renchen mitverwalteten, da diese vom Bistum Straßburg
als Lehen an die Herzöge von Zähringen vergeben worden waren. Letzteres
sei mit dem Hinweis untermauert, daß in einer Bulle Papst Innocenz III. vom
5. Februar 1203, in der die Stiftung des Klosters Allerheiligen bestätigt wurde,
Herzog Hugo von Zähringen, der jüngste Bruder Herzog Bertholds IV. von
Zähringen, als Herzog von Ullenburg aufgeführt wird.
Als im Jahre 1218 mit Berthold V. der letzte Herzog von Zähringen gestorben
war, fiel der an die Zähringer verliehene Ulmer Besitzkomplex, innerhalb dessen
bekanntlich Renchen lag, an das Bistum Straßburg zurück. Zehn Jahre
später, am 5. Juli 1228, wurde dann jene Urkunde ausgestellt, die uns als erste
volle Klarheit über die politische Zugehörigkeit des Dorfes Renchen vermittelt.
Es heißt in dieser Urkunde nämlich, Renchen und Ullenburg mit allem Zubehör
(Reinecheim et Ulmeburc cum suis attinentiis) seien vom Bistum Straßburg an
die Markgrafen von Baden verpfändet und sollten bis zur Osteroktav 1228 wieder
eingelöst werden. Renchen war infolgedessen ein wichtiger Bestandteil der
ullenburgischen Besitzungen geworden — der Ort wird ja unter allen anderen
namentlich erwähnt — und stand in enger Verbindung mit der Ullenburg unter
bischöflich-straßburgischer Oberhoheit.
Die wachsende und schließlich dominierende Stellung Renchens innerhalb der im
13. Jahrhundert noch auf die ullenburgischen Besitzungen beschränkte bischöf-
lich-straßburgische Herrschaft im Gebiet des Sasbach-, Acher- und Renchtales
wird besonders deutlich im Zusammenhang mit dem „Walther'schen Krieg" von
1262 dokumentiert: Nachdem die Stadt Straßburg ihren Gegner, den jugendlichen
Straßburger Bischof Walther von Geroldseck, besiegt und die wichtigsten
Stützpunkte der bischöflichen Macht in ihre Hände bekommen hatte, verpflichtete
die Stadt Straßburg am 5. März 1263 die Bürgerschaft von Renchen
(universitas civium in Reinicheim) als Repräsentantin der Herrschaft Ullenburg
dazu, daß Renchen in Zukunft nur einem der Stadt Straßburg genehmen Bischof
zu huldigen habe. Da Renchen in der Urkunde von 1263 mit dem Begriff
„civitas" näher gekennzeichnet wird, darf angenommen werden, daß dieser Ort
zu diesem Zeitpunkt bereits den Status einer kleinen Stadt angenommen hatte.
Diese Vorstellung wird mit einem Quellenhinweis aus dem Jahre 1313 erhärtet,
denn Renchen wird nunmehr als „oppidum", d. h. als ein durch Mauern geschützter
Marktflecken, aufgeführt.
Die nächste wichtige Etappe auf dem Gebiet der Beziehungen zwischen Renchen
und dem Bistum Straßburg war in den Jahren 1316 und 1321 erreicht. Bischof
Johann I. hatte in diesen Jahren durchgesetzt, daß sein Gönner, König Friedrich
von Habsburg, durch zwei Urkunden den Rückzug der Reichsgewalt aus dem
Sasbach-, Acher- und Renchtal anordnete und damit den Weg zur Landesherrschaft
der Bischöfe von Straßburg über die drei genannten Täler ebnete.
Zur Sicherung der anfänglich gefährdeten und von anderen Machtträgern in
Frage gestellten Landesherrschaft suchte Bischof Johann I. aus seinen Besitzungen
Kristallisationspunkte der Herrschaftsbildung im Sasbach-, Acher- und
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