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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 42
(PDF, 70 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0044
zehnten zwischen 1299 und 1319 unter der Regierung und Regie des Propstes
Heinrich II. von Allerheiligen erbaut worden war. Die Ursachen, die zu dieser
Stadtgründung führten, sind hauptsächlich im wirtschaftlichen Bereich zu suchen:

Für den Kniebisweg, der als frühester wirtschaftlicher Lebensnerv Oppenaus
anzusehen ist, war diese Stadt Einkehr-, Einstell- und Vorspannstation und ein
Ort für bescheidenen Handelsverkehr. Erst in zweiter Linie hatte diese Stadt
eine strategische Rolle zu übernehmen, und zwar insofern, als sie den Zugangsweg
für das obere Lierbachtal und in späterer Zeit damit auch für das Kloster
Allerheiligen sperrte und den Übergang über den Kniebis verhindern konnte.

Das genaue Datum für die offizielle Stadtrechtsverleihung an die zwischen 1299
und 1319 erbaute Stadt Friedberg-Oppenau ist nicht überliefert. Sicher ist nur
dies, daß das Bistum Straßburg Friedberg-Oppenau im Jahre 1319 als Stadt
übernahm und nicht um die Stadtrechtsverleihung nachsuchen mußte.

Um die beiden Verträge des Jahres 1319, welche die Übernahme von Stadt und
Burg Friedberg-Oppenau regelten, besser verstehen zu können, bedarf es einer
Vorbemerkung: Den Grund und Boden, auf dem zwischen 1299 und 1319 Stadt
und Burg Friedberg entstanden, hatten Propst und Konvent des Klosters Allerheiligen
einem Meier, sprich Verwalter, mit dem Namen Konrad auf der Grundlage
der Erbpacht übertragen. Dieser Meier Konrad, der noch vor 1319 gestorben
ist, muß der wirtschaftliche Unternehmer der Stadtanlage von Anfang an gewesen
sein. Das Kloster Allerheiligen hatte infolgedessen nur die ideelle Trägerschaft
für den Bau von Stadt und Burg Friedberg übernommen.

Die 15 Namen umfassende Nachkommenschaft des Meiers Konrad verkaufte am
5. Juli 1319 für 34 Pfund Straßburger Pfennige dem Bistum Straßburg ihr auf
dem Eigen des Klosters Allerheiligen im Oppenauer Tal gelegenes Erbgut, auf
dem Burg und Stadt Friedberg erbaut worden waren. Gleichzeitig vereinbarten
die Verkäufer mit Bischof Johann I. von Straßburg, daß sie besagtes Erbgut in
die Hände des Propstes von Allerheiligen zurückgäben, damit dieser es dem
Bistum Straßburg verleihe. Etwa 3 Wochen später, am 21. Juli 1319, übergab
dann Propst Heinrich II. von Allerheiligen das Erbgut Friedberg-Oppenau im
Tausch gegen ein bischöflich-straßburgisches Eigengut in Tiergarten bei Oberkirch
an das Bistum Straßburg.

Die Erwerbung von Friedberg-Oppenau durch das Bistum Straßburg ist im
Zusammenhang mit dem Bemühen des Straßburger Bischofs Johann I. zu
sehen, der zielbewußt aufgrund der königlichen Privilegien von 1316 und 1321
die Errichtung und den Ausbau der bischöflich-straßburgischen Landesherrschaft
im Sasbach-, Acher- und Renchtal betrieb. Durch den Besitz Oppenaus
konnte das Bistum Straßburg das gesamte hintere Renchtal, das besitzrechtlich
größtenteils nicht zum Bistum Straßburg gehörte, kontrollieren und schließlich
auch beherrschen.

Im endenden 14. Jahrhundert war diese Zielsetzung nahezu verwirklicht. Das
Oppenauer Stadtgericht war jetzt auch Gerichtsinstanz für alle Dörfer, Weiler
und Gehöfte des hinteren Renchtales geworden, von wo aus mit Zustimmung des
Bischofs viele nicht erbberechtigte Bauernkinder in die Stadt Oppenau übersiedelten
.

Nachdem nunmehr die entstehungsgeschichtlichen Leitlinien der vier bischöflich-
straßburgischen Städte der Ortenau aufgezeigt sind, soll es jetzt unsere Aufgabe
sein, einige allen vier Städten gemeinsame Bestimmungselemente und Aufgaben

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