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679+) in der Urkunde gemeint sein könne. Auch Mone teilt diese Meinung, wo
er von Dagoberts möglicher Beziehung zu Offoniswilare spricht.4 Wir wissen
heute, daß Grandidiers Angaben falsch sind; Bischof Arbogast lebte hundert
Jahre früher! 5 König Dagobert L trat 623 die Regierung des merowingischen
Westreichs an und starb 639; seit 629 hatte er das Gesamtreich regiert. Die
Datierung der Urkunde auf das Jahr 705 ist völlig falsch. Dagobert III. scheidet
als Schenker aus; er führte von 711—715 ein Schattendasein. Ist nun alles
falsch in unserer Urkunde?
Mit Sicherheit ist die Hauptaussage der Urkunde — die Schenkung des Hofguts
in Herlisheim — richtig; das Kloster Schuttern hatte diesen Hof, und die
Vogteirechte lagen bei den Herren von Hattstatt, einem Geschlecht des Uradels.
„Es ist erwiesen, daß Schuttern zu Herlisheim seit undenklichen Zeiten einen
Hof mit Asylrecht und vielen Gütern besaß."« Dieser Dinghof des Klosters
Schuttern zu Herlisheim wurde erst 1414 an die Abtei Marbach verkauft.7
Noch im Jahre 1308 ließ der Abt von Schuttern „indewendig der steinin
brücken, do das Wasser durchfließt, daz do ist genannt die Löchahe" eine
Mühle bauen.8 (Ihre Fundierung aus guten Quadern des 14. Jh. ist heute noch
am Bachufer zu sehen.) Es gibt noch weitere Nachrichten über diesen Dinghof
des Klosters Schuttern, doch sagen sie nichts aus über die einstige Vergabung
an Schuttern. Scherlen, der Verfasser der „Herren von Hattstatt" sagt dazu:
„Es ist anzunehmen, daß seit der Vergabe der Obermundat durch König Dagobert
(oder Vorgänger an B. Arbogast) an das Bistum Straßburg die Kirchenlehen
in Herlisheim bei den Herren von Hattstatt (Uradel) lagen."9 Auch
Wentzcke weist darauf hin, daß die obere Mundat — der Raum um Rufach —
durch Bischof Arbogast an das Bistum Straßburg gekommen sein dürfte und
um 1070 wird in einer Urkunde die obere Mundat „Dagobertinus fiscus" genannt
.10 Das kann aber nur auf Dagobert I. bezogen werden, dessen Zusammenwirken
mit der Kirche so stark im Bewußtsein des Volkes lebte, daß
Medard Barth von ihm sagt: „Dagobert steht für die Merowinger schlechthin,
so wie Arbogast für das Bistum, die Kirche." 11 Da nun die obere Mundat sehr
früh an das Bistum kam und Herlisheim aus diesem königlichen Fiscus stammt,
ist auch die Schenkung des Dinghofs an Schuttern in diese Zeit zu setzen. Die
elsässischen Herzöge hatten hier keinen Besitz und zu Schuttern auch keine
Beziehung. Sie sind nicht an seiner Gründung beteiligt, noch haben sie spätere
Schenkungen an dies Kloster vorgenommen.
Die unechte Dagobert-Urkunde sagt, daß Herlisheim in der Diözese des Bischofs
von Basel gelegen sei. Auch diese Bemerkung weist in die Zeit um oder
vor 630, denn das Bistum Basel ist nach Bischof Ragnachar um 615 anscheinend
erloschen; erst um 740 ist es wieder nachzuweisen mit Bischof Walaus.12
Die Nennung dieses Bistums in der Urkunde wäre erst wieder um 740 sinnvoll
gewesen, doch da gibt es weder einen König Dagobert, noch einen Bischof
Arbogast. Zu dieser Zeit ist Pirmin in der Ortenau wirksam bei der Gründung
der Klöster Schwarzach und Gengenbach. In Schuttern „gründet" er nicht.
4 F. Mone, Quellen zur bad. Landesgeschichte, Bd. III, S. 49 u. 83.
5 P. Wentzcke, Regesten der Bischöfe von Straßburg, Nr. 10—13.
6 A. Scherlen, Die Herren von Hattstatt, Straßburg 1908, S. 83.
7 A. Scherlen, S. 83 (Basel, Hattst.-Archiv, UB 1 a).
8 A. Scherlen, S. 85 (Colmar, Bez.-Archiv Marbach).
9 A. Scherlen, S. 84.
10 Wentzcke, a.a.O. Nr. 11 u. 299.
11 M. Barth, Der heilige Arbogast, Colmar 1940, S. 123.
12 H. Büttner, Geschichte des Elsaß, Berlin 1939, S. 54.
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