http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0166
Das Hubgericht
Auf Grund der Immunität hatte das Kloster Reichenbach die niedere
Gerichtsbarkeit für seine Güter in Achern und Umgebung. Dreimal im
Jahr und zwar im Hornung (Februar), Mai und im Herbst hatte der Prior
das Recht, aber auch die Pflicht, Gericht zu halten. Zur Teilnahme an den
Gerichtstagen waren alle jene verpflichtet, die vom Kloster Besitz genommen
hatten. Ein Huber, der das tat, mußte vor dem Gericht mit erhobener
Hand einen „gelehrten Eid zu allen Heiligen"33 schwören, nirgendswo
anders Recht zu suchen oder auch selbst Recht zu sprechen als auf dem
Hubhof vor den Hubern. War ein Gerichtstag angesetzt, mußte der Schaffner
die Huber 8 Tage zuvor laden. Wurde dieser Termin nicht eingehalten
, brauchten sie nicht zu kommen. Sie hatten zum Gericht im Hornung
und im Mai 2, zum Gericht im Herbst 7 Pfennige mitzubringen, die
sog. Hubpfennige. Wer es versäumte teilzunehmen, mußte zur Buße 2
Schilling Pfennige34 bezahlen. Ein Zusammentritt des Gerichtes war auch
außerhalb der genannten Termine möglich. Wer es in der Zwischenzeit
benötigte, mußte es „kaufen oder darum bieten". Gerichtsstätte war der
Hubhof. Die Zahl der Hubrichter betrug nach der Einleitung zum Zinsbuch
von 1529 8.
Zuständig ist das Hubgericht für die Streitigkeiten zwischen dem Kloster
und den Hubern, aber auch für strafrechtliche Fälle. Wenn ein „unfertiger
Mann" (ein Verbrecher) auf dem Hubhof oder einem der ihm unterstehenden
Höfen ergriffen wird, wird er vor das Hubgericht geladen. Widersetzt
er sich dieser Aufforderung, so daß das Gericht nicht verhandeln
kann, so ist der Burggraf von Schauenburg, und wenn dieser keinen
Erfolg hat, der Älteste der Herren von Eberstein35 um Hilfe zu bitten.
Wer auf dem Hubhof „frevelt" (gegen das Gesetz verstößt), wird mit
3 Pfund Pfennigen und einem Hälbling36 bestraft, eine strafbare Tat
auf einem unerstellten Hof jedoch nur mit 5 Schilling Pfennigen.
Wenn ein Fall der Zuständigkeit des Hubgerichts entzogen und vor das
Landgericht gebracht wird, dann müssen die Reichenbacher dafür sorgen,
daß dort der Angeklagte nicht mit 2 Ruten geschlagen wird, vermutlich
weil der Gebrauch der einen Rute ihnen zusteht.
Bedeutung
Über 700 Jahre hatte das Kloster Reichenbach einen beträchtlichen Besitz
in Achern, dessen Mittelpunkt der Hubhof war. Aber für die Geschichte
33 Eid nach vorgeschriebener Formel unter Berührung eines Kästchens mit Reliquien eines Heiligen.
34 Der Schilling ist nicht nur eine Geldeinheit, sondern auch eine Gewichtseinheit. 2 Schilling Pfennige
= der 20. Teil von 2 Pfund Pfennigen.
35 Der Markgraf von Baden und die Ebersteiner waren die Vögte von Reichenbach.
36 Münze im Wert von Vi Pfennig = der 20. Teil von 5 Pfund Pfennigen.
164
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0166