Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 177
(PDF, 70 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0179
Richard von Schriesheim, Chorherr des St.-Germans-Stiftes bei Speyer errichtete
im Dom zu Speyer den St.-Germans-Altar und gründete darauf zu seinem
Seelenheil eine Priester-Pfründe. Er sollte an den täglichen Gottesgaben des
Chores Anteil erhalten. Deshalb vermehrte Richard diese mit besonderen
Gefällen. Das Fest des hl. German mußte jährlich und ebenso das Jahrgedächtnis
des Stifters im Dom feierlich begangen werden. Auch dafür schenkte
Richard eine Gült von 40 Pfund Heller zu Grüningen 39.

Das Osterfest 1366 feierte Lambert beim Kaiser in Prag. Dort gab ihm der
Kaiser das Recht, den bisher zu Oewisheim auf Sonntag Laetare abgehaltenen
Jahrmarkt nach Bruchsal verlegen zu dürfen, weil er in dieser Stadt besser
geschützt sei. Dem entsprach der Kaiser mit auffallend harter Strafandrohung
gegen Zuwiderhandelnde 40.

Lambert war es bald klargeworden, daß das rechtliche Gefüge der Bistumsherrschaft
in dieser uralten Stadt leicht anfällig und immer wieder bedroht
war. Er wollte daher für zeitgemäße Sicherungen mit Hilfe des Kaisers sorgen
. Nachdem er sich gleich nach seiner Ernennung vom Kaiser eine allgemein
gehaltene Bestätigungs- und Schutzurkunde hatte geben lassen, ruhte er doch
nicht, bis jener ihm eine genau spezifizierte Aufstellung der Einzelrechte und
Einzelbesitzungen, Freiheiten sowie deren Schutzzusicherung übergeben
konnte. Diese erhielt Lambert in Prag vom Kaiser unterm 20.4. 1366. Diese
neue war eine umfassende Bestätigungsurkunde aller Rechte, Freiheiten und
Besitzungen der Kirche von Speyer. Darin wurden zuerst die verschiedenen
Rechte und Freiheiten des Bischofs aufgezählt und bestätigt. Dann wurden die
einzelnen damaligen fürstbischöflichen Burgen, Städte und Dörfer genannt
und in kaiserlichen Schirm genommen, alle bisherigen königlichen Bestätigungsurkunden
in allen ihren Teilen und Bestimmungen erneuert. Alle Bedränger
und Verletzer dieser Rechte, Besitzungen und Gnadenbriefe wurden
mit der Reichsacht und mit dem Verlust ihrer eigenen königlichen Freiheiten
bedroht und dem Bischof die Befugnis erteilt, dieselben ohne weitere Anfragen
zu bekämpfen, ihre Besitzungen zu erobern und gegen sie das Kriegsrecht zu
gebrauchen41. Offenbar mußten die Gefahrenanzeichen nicht unbedenklich gewesen
sein, weshalb Lambert sich möglichst zu sichern suchte.

Die Stadt Speyer wollte sich immer wieder eigene Gerichtszuständigkeit gegenüber
dem Bistum und der zahlreichen Geistlichkeit anmaßen. Dagegen durfte
Lambert natürlich nicht schweigen und ließ vom Kaiser die genaue Rechtslage
festlegen. Am 16. 9. 1366 entschied der Kaiser für „seinen lieben Fürsten
und geheimen Rat von Speyer" und dessen Nachfolger als besondere Gnade,
daß, wenn jemand des Hochstifts Leute oder Güter angreifen, berauben oder
schädigen würde, sie denselben vor Gericht stellen dürften und dabei der
Hilfe der Fürsten, Grafen und Bürgermeister der Reichsstädte sicher sein
könnten 42.

Die Klagen gegen die Stadtverwaltung waren: „Der Rat beirre mit seinen Geboten
den Bischof und die Geistlichkeit zu Speyer an den Gerichtsaussprüchen
des (bischöflichen) Schultheißen und Kämmerers zu Speyer. Der Rat will nicht
gestatten, daß man an beiden Gerichtstellen mit den vom geistlichen Gericht
besiegelten Briefen und Urkunden etwas erläutere und bezeuge. Der Rat verwirft
an den Gerichten bei Klagen über geistliche Gefälle das Zeugnis von

39 Ebenda Nr. 636 vom 1. IV. 1366; Remling S. 638.

40 Urkundenbuch Nr. 637 vom 12. IV. 1366.

41 Urkundenbuch Nr. 638 vom 20. IV. 1366; Remling S. 638.

42 Urkundenbuch Nr. 641 vom 16. IX. 1366; Remling a.a.O. S. 639.

177


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0179