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Für so eine für die Zukunft entscheidend wichtige und einträgliche Einnahmequelle
suchte sich Lambert, der ja mit der Sicherstellung durch Urkunden sehr
vertraut war, nach der Heimkehr die Bestätigung dieser Schenkung durch die
Kurfürsten zu verschaffen, was ihm auch gelang s«.
Die Ergebnisse des Italienzuges waren mäßige. Indes hatte er dem Speyerer
Bischof erhebliche Kosten verursacht. Die Stiftsgefälle flössen jedoch sehr
ärmlich. Daher verschrieb ihm der Kaiser zu Hause im November 1369 noch
einen weiteren Pfandschein von 1000 Florenzer Goldgulden auf die alte Reichspfandschaft
der Abtei Odenheim57, die mithin auf 46 000 Gulden angewachsen
war.
1369 war auch das Jahr, da der verstorbene Präbendar Rudolf Retzeln von
Queichheim zwei Pfründen stiftete auf die Altäre in den zwei Chornischen des
Speyerer Doms. Deren Inhaber sollten für den Stifter das heilige Opfer darbringen
und im Chore dienen 58.
Seine zahlreichen dem Kaiser geleisteten Dienste brachten nun freilich den
Nachteil mit sich, daß er ab und zu nicht in seiner Residenz, sondern beim
Kaiser verweilte. In diesen Zeiten mußte dann sein brüderlicher Stellvertreter
Heinrich die bischöflichen Amtsgeschäfte verwalten. In Gengenbach war der
Prior sein Vertreter.
Der Kaiser wußte Lamberts vielseitige Verwendbarkeit sehr zu schätzen; seine
Zufriedenheit mit der Durchführung seiner Aufträge durch Lambert sparte
nicht mit Gnadenbezeigungen, die, wie wir sahen, seiner Abtei Gengenbach,
aber ebenso auch seinem armen Speyerer Bistum zuteil wurden, denn seine
Sorge für Speyer war nicht geringer als für Gengenbach. Er konnte während
seiner achtjährigen Regierungszeit in Speyer diesem wichtige Privilegien verschaffen
, vor allem dessen schmale Einkünfte vermehren59, aber ebenso auch
den fürstbischöflichen Rechtsstand gegenwartsnah darstellen und sichern.
Es ist dem Leser sicher aufgefallen, daß Lambert überall, wo er Abt oder
Bischof war, feststellen mußte, daß die gewöhnlich schon uralten Rechte und
Privilegien von solchen Personen, Städten oder Genossenschaften, die Vorteile
brauchten, einfach unbeachtet gelassen wurden. Sie taten so, als ob sie gar
nicht vorhanden wären. Dazu verlockte besonders die spätmittelalterliche
Wirtschaftskrise, die alle überrascht hatte und der kaum ein Stand gewachsen
war. Man zapfte daher gern an dem Eigentum der geistlichen Genossenschaften
als der Stelle des schwächsten Widerstandes an, wie wir dies schon verschiedentlich
vermerken konnten. Da war es ein Glück, daß Lambert als Urkundenmeister
die Wichtigkeit der urkundlichen Festschreibung von rechtlichen
Verhältnissen und ihre Bezeugung durch jetzt lebende Honoratioren kannte.
Wo es irgend möglich war, ließ er sich die Mühe nicht verdrießen, den gegenwärtigen
Rechtsstand so ausführlich wie möglich aufzeichnen zu lassen, wodurch
die zeitgenössisch beste Sicherheit gewährleistet wurde. Das haben die
Beurteiler meist nicht erkannt. Ebenso arbeitete er überall, wo er regierte,
daran, die durch die Wirtschaftskrise vergrößerte finanzielle Schwäche zu
überwinden. Denn die meisten Dauerabgaben waren sogenannte „ewige und
unablösige", das heißt, sie konnten nicht zeitgemäß neu festgesetzt werden.
56 Remling a.a.O. S. 641.
57 Urkundenbudi Nr. 646 vom 20. XI. 1369; Remling a.a.O. S. 641.
58 Remling a.a.O. S. 641.
59 Urkundenbudi Nr. 640 u. a.; Remling a.a.O. S. 636 f.
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