Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 191
(PDF, 70 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0193
Ähnlich wie in Speyer und Straßburg hatte Lambert das neue Bistum mit einer
schwer bedrängenden Schuldenlast übernommen, die aus den damaligen allgemeinen
Wirtschaftsnöten, die man fälschlicherweise für vorübergehend gehalten
hatte, erwachsen war und jetzt harte Sparsamkeit erheischte. Er war
ein ausgesprochener Freund von ausgeglichenen Haushalten und brachte dafür
aus seinen früheren Bistümern die nötige Erfahrung mit. Wie früher erwirkte
er vom Kaiser auch für Bamberg hilfeiche Privilegien, z. B. das Umgeld auf
Wein, Bier und Met, von jedem Fuder Wein 1 Gulden, beim Bier V2 Gulden.

Der Bierpfennig wurde als „Lambertiner" von den Leuten am unangenehmsten
empfunden, verschwand aber als Getränkesteuer nicht mehr aus der
Steuerpraxis. Unterm 28.3.1396 erhielt Lambert von Wenzel die Erlaubnis,
von allen Waren, die entweder durch sein Land gingen oder auf die Märkte
gebracht würden, Zoll erheben zu dürfen. Gegen die widerwillig zahlenden
Bürger erwirkte Lambert eine päpstliche Bulle, daß sie alle Lasten gleichheitlich
tragen sollten. Am 10.11.1398 gelobten schließlich die Bamberger dem
Bischof Treue in allen Dingen, auch in solchen, in denen sie sich bisher widersetzt
hatten85. In diesem Kampf, den Lambert fast während seiner ganzen
Bischofszeit in Bamberg durchstand, war er also schließlich Sieger geblieben,
weil er Papst und Kaiser hinter sich hatte. Solche Erfolge galten allerdings
teilweise nur für Lamberts Lebenszeit. Sein Nachfolger mußte auf einiges
verzichten. 1377 erhielt Lambert vom Kaiser zur Schuldenverringerung das
Recht, von den Juden seines Bistums eine besondere Steuer zu erheben86.
Nicht nur wegen des Lambertiners geriet Lambert in Gegensätzlichkeit, sondern
auch in Verwaltungsfragen. Insbesondere wollte die Stadt eine größere
politische Selbständigkeit erkämpfen, vor allem sich der Gerichtsbarkeit des
Bischofs und des Domkapitels entziehen. So fehlte es nicht an Reibungen und
Kompetenzkonflikten aller Art, wie es bei der aufsteigenden Entwicklung der
Städte in jener Zeit sozusagen an der Tagesordnung war. Lambert wollte seine
landesherrlichen Rechte auch auf die sogenannten Muntate ausdehnen, die unter
dem Domkapitel standen, aber doch neue Rechte beanspruchten ohne neue
Lasten tragen zu wollen. Die Rechte, die das Kapitel auf die Muntate hatte,
sollten seinen eigenen untergeordnet sein.

In jenen Tagen stand kein Fürst dem Kaiser so nahe wie sein treuer Ratgeber
Lambert 87. Damals muß er zu dem geistigen Kreis um Kaiser Karl IV.
gehört haben, in dem außer dem Kaiser noch Johann von Neumarkt, der
Ackermanndichter Johann von Schüttwa-Tepl-Saaz und viele andere waren 88.
Die vielseitige Verwendbarkeit Lamberts kam immer wieder dem Kaiser, dem
König Wenzel und dem Reich zugute. Fleißig half Lambert mit, die Frage der
Königswahl Wenzels voranzutreiben bis zur Wahl Wenzels am 10. 6. 1376 und
seiner Königskrönung am 6. 7.1376 in Aachen.

Schon zuvor war es in Italien zu einer neuerlichen Erhebung gekommen, deren
Haupt Florenz war. Alsbald sandte der Kaiser seinen Rat Lambert, um
die Rechte des Reiches in Italien zu wahren, wo er bis Mitte August 1376 energische
Maßnahmen traf. Nach seiner Rückkehr wurde er mit neuen Vergünstigungen
belohnt, darunter dem Recht, daß niemand im Bamberger Bistum
vor ein fremdes Gericht gezogen werden dürfte 89.

85 Angerer a.a.O. S. 24 f.

86 Ebenda S. 28.

87 Ebenda S. 28.

88 Gütige Mitteilung von Dr. J. Andorf, Freiburg.

89 Angerer a.a.O. S. 28.

191


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0193