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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
57. Jahresband.1977
Seite: 250
(PDF, 70 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1977/0252
den 6. Sept. Anno 1603. E.G. Jederzeit dienstwilliger Undertheniger und Gehorsamer
Schulteis. Wie auch ein Ehrsam Gericht und Gemein zu Awenheim."
Graf Joh. Reinhardt befürwortet den Erwerb des Grundstückes. Er gibt in
einem Schreiben (am 30. Oktobris 1603) an das Stift St. Leonhard u. a. zu bedenken
, daß „unß wol bewust ist, daß für die Armen leut nun etlich Jahrhero
von dem Rein merklich großen abgang und schaden erlitten, derhalben auch
verhoffen. Ihr werdet ... ein Christliches mitleiden haben".

Die Bemühungen waren erfolgreich. In den Kirchenbüchern der Auenheimer
Kirchengemeinde lesen wir5: „NB Anno 1604 da der Edle und veste Junckher
Böcklein von Böckleinsaw Amtmann zu Willstätt war, M. Gabriel Hamel Pfarrer
zu Awenheim und Hanß Müll daß Schultheißen Ampt alda verwaltete; wart
im früling auß dem Acker die Höffe genant zur Pfare gehörig auß bewilligung
deß Stifftß S. Leonhart Ein Kirchhoff gemacht und verfertiget; Und hieß der
erste Bürger so zu Awenheim oder auß derselben Gemeint starb und auff diesem
näuven Gottsacker begraben wart Hanß Britz ..."

Im gleichen Jahr geht noch ein Schreiben nach Buchsweiler. Die Gemeinde
bedankt sich „gantz underthänig" für die „milt. vergönnung (von) Sechs Aichbäum
zu einschließung eines Gottes Ackers oder begräbnußses". Sie gibt jedoch
zu bedenken, daß man zur „einschließung ... bis zu 300 Thiele bedürftig, die
wir zu den andern uncosten mit 40 Fl beschwerlich erkauffen können". Man
verweist wieder auf die Armut der Gemeinde, auf empfindliche Verluste durch
den Rhein und ist „auch durch die viel underschiedliche unnachbarliche Pain,
die wir gel. der Statt Straßburg erdulden mußtem nun ettlich Jahr hero Uff
das eüßerst beschwerdt". Des weiteren beklagt sich die Gemeinde, daß sie dem
Pfarrer als Ablösung für den verlorenen Platz jährl. 30 ß erstatten soll. Sie
ist der Ansicht, daß der Friedhof hauptsächlich kirchlich genutzt wird und bittet
daher den Landesherrn zu geben, daß der „Heylige Schaffner zu Wylstett"
dem jetzigen und künftigen Pfarrer jährlich die 30 ß aus dem „Heyligen ge-
fell" stiften solle.

Zur Beerdigung hat man die Verstorbenen, meist am Tag nach ihrem Ableben,
durch das Dorf auf den Friedhof getragen — die Erwachsenen durch Männer,
die Kinder durch Mädchen oder Frauen. Aus dem Kirchenbuch erfahren wir
1701 von einer Änderung. 6 Von jetzt an „sollen die Kinder leichen nicht mehr
durch Mädel oder Weibesleuth zu Grabe getragen werden, sondern durch Knaben
oder Mannes Bilde, von wegen äußerlichen Zucht und und Wohlstandes".
An gleicher Stelle hören wir vom Anfang des heute noch geübten Brauches des
Beerdigungssingens (seit 1947 durch einen Frauenchor). „Anno 1701 den 27 ten
Decembris ist beym Gericht erkand worden, weilen bey demselben biß her aus
Mangel der Schul kinder so nicht zum Gesang angeführet worden ... nun aber
Gottlob ein Anfang gemacht. Alß sol einieder so die Leiche anzeigt und bestellet
, befragt werden: Ob sie begehren daß dabey solle gesungen werden.
Sollten sie allezeit den Schul knaben drey Batzen oder zween Schilling zahlen
... dem Schulmeister vier Pfennig daß er den Gesang dabey führete ..."

Laut Protokoll vom 15. 2.1842 ' beschloß der Auenheimer Gemeinderat die Erweiterung
und eine Einmauerung des Friedhofes, sowie die „Herstellung des
Todtenbahr-Häuschens", welches bis in unsere Tage benutzt wird.

5 Kirchenbücher der ev. Kirchengem. Auenheim, Band II b S. 1.

6 Kirchenbücher der ev. Kirchengem. Auenheim, Band IV b S. 95.

7 Gemeinderatsprotokoll der Gem. Auenheim Nr. 24, S. 80.

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