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Essen im Pfarrhaus dauerte die Beerdigung unter ausgiebiger musikalischer
Begleitung 6 Stunden, während, wie der Pfarrer in seiner Abrechnung vermerkt
, eine „Bauernieich" bloß eine Stunde zu dauern pflegt.
Ein ausgefülltes, wenn auch im herkömmlichen Sinn wenig glückliches Leben
war zu Ende gegangen. Friedrich Böcklin hat zwischen zwei Welten gelebt,
seiner angestammten und einer musischen, die er selbst geschaffen hatte. Der
Stuttgarter Kapellmeister Jomelli hat ihn wohl richtig gesehen, als er zu ihm
sagte: „Ewig schade, daß nicht ein anderer Ihre Talente besitzt, der sich allein
mit ihnen abgeben könnte oder müßte."
BESITZUNGEN
Es ist schwierig, eine komplette Übersicht zu bieten, da der Besitzstand vielfach gewechselt hat, und namentlich
die Käufe und Verkäufe von AHodgütern schwer faßbar sind.
Hier zunächst eine Übersicht über den Lehenbesitz:
Seit dem 13. Jahrhundert Anteil an der Herrschaft Kehl, Suntheim und Jeringheim. Vertauscht. Vertauscht
1806/07 gegen früher Ettenheimmünstersche Güter in Rust, die an Baden gefallen waren.
Burglehen in Girbaden, Lehen des Bischofs von Straßburg, seit 1403.
1411 Herrschaft Bischheim bei Straßburg, Lehen des Bischofs von Straßburg. Besitz Böcklin bis 1790.
1403 Reichslehen in Ebersheim. Besitz Böcklin bis 1790.
1412 Geroldsecksches Lehen Mörburg im Schuttertal. Besitz Böcklin bis 1752.
1413. Herrschaft Obenheim, Lehen des Bischofs von Straßburg, Besitz Böcklin bis 1790.
1442. Lehen Rust (Bischof von Straßburg).
1570. Wibolzheim, Hanau-Lichtenbergsches Lehen.
1528. Anteil an den Herrschaften Allmannsweier und Wittenweier, Markgräflich badisches Lehen.
Dann sind an größeren Käufen zu nennen:
1523 Kauf von Hüttenheim.
1641 Kauf eines Anteils an Schmieheim, bis 1755 BÖcklinscher Besitz.
In der Matrikel der Unterelsassischen Ritterschaft von 1651 sind folgende BÖcklinsche Güter eingetragen:
Irmstett; Schloß zu Wibolzheim; Haus in Zabern; Buchsweiler zum halben Teil; Schloß in Niedermodern;
Haus zu Mittelhausen, zu Buchsweiler, zu Mauersmünster, Hüttenheim; Haus zu Straßburg, zu Hüttenheim
; Quatzenheim; Bischheim; Obenheim.
Mit Herrschaftsrechten verbunden waren Kehl, Bischheim, Obenheim, Rust, Mörburg, Allmanns weier/
Wittenweier.
VERZEICHNIS DER WERKE BÖCKLINS
von denen er selbst in seinen Briefen und Notizen spricht. Unbekannt, ob alle veröffentlicht wurden.
1. Freye Gedanken eines Forstliebhabers.
2. Betrachtungen über die sogenannte Allmende.
3. Vorschläge zur Verbesserung der Rinderzucht.
4. Lob der Bienen nebst Beobachtung ihrer liebsten Nahrung.
5. Miscellaneen eines Reichscavaliers in Schwaben.
6. Antiquarische Beyträge für den Breisgau.
7. Kurzgefaßte Geschichte des Elsaß.
8. Astrologische Briefe.
9. Beyträge zur Geschichte der Musik, besonders in Deutschland; nebst freymütigen Anmerkungen über die
Kunst. Freiburg 1790 bei N. A. Zehnder.
10. Fragmente zur Höheren Musik für ästhetische Tonliebhaber.
11. Unterricht für Teutsche zu einer Kenntnis und Ausübung landwirtschaftlicher Ökonomie (erschienen
1810).
12. Dendrologische und andere Miscellen zu einer begründeten Landökonomie.
13. Vom Ursprung und Fortgang des Getreidebaus.
14. Prüfung der vorzüglichen Vorteile inländischer Weizen für den Feldbau.
15. Die Wasserbaukunst nach mathematischen Grundsätzen.
16. Wichtigste Grundsätze zur Befriedigung menschlicher Bedürfnisse in Städten.
17. Briefe zum Nachdenken über den Allvater (erschienen 1808).
18. Paragraphen teils philosophischen, teils historischen Inhalts (erschienen 1809).
19. Inschriften für schöne Gartenplätze und Gartenanlagen wie auch Monumente für Gräber.
20. Die teutsche Haus- und Feldwirtschaft für die Jugend (erschienen 1811).
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