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um eine Hebung der klösterlichen Disziplin bemüht zu haben. Im
Bibliotheksbestand des Klosters ist ein ,Liber institutionum et caeremo-
niarum' erhalten, den er 1573 nach den Gewohnheiten von Melk zum
Gebrauch der Ettenheimmünsterer Mönche von dem Klosterprofessen
Jodocus Renntzen hat anlegen lassen.50
In diesem Zusammenhang wäre es nicht uninteressant zu wissen, wie der
Abt auf den Plan des Straßburger Bischofs reagiert hat, im Barfüßerkloster
zu Zabern eine Schule zur Ausbildung des Welt- und Ordensklerus
einzurichten und darin auch Zöglinge aus Ettenheimmünster
aufzunehmen.51 Das Schulprojekt scheint allerdings im Planungsstadium
steckengeblieben zu sein,52 und so war Abt Balthasar wohl
zunächst einer Stellungnahme enthoben. Wie reserviert er dem Vorhaben
gegenübergestanden haben muß, erweist seine Haltung, die er
später zum Jesuitenkolleg in Molsheim eingenommen hat.
Der allgemein beklagenswerte und reformbedürftige Zustand der Straßburger
Benediktinerklöster veranlaßte Bischof Johann von Manderscheid
, im Anschluß an die Forderungen des Tridentinums in den Jahren
zwischen 1576 und 1581 mehrere Visitationen durchführen zu lassen.
Leider sind die Visitationsrezesse nicht erhalten. Es wird nur erkennbar,
daß die meisten Äbte, unter ihnen auch der von Ettenheimmünster, den
Untersuchungen hinhaltenden Widerstand entgegensetzt haben. Ablehnung
des vom Bischof beanspruchten Visitationsrechts, Animositäten
gegen den wachsenden Einfluß der Jesuiten - 1581 weigerten sich die
Klöster einhellig, das Jesuitenkolleg in Molsheim finanziell zu unterstützen
- und eigensüchtige Interessen bestimmten ihre Haltung. Auch der
Abt von Ettenheimmünster lehnte z.B. die Forderung ab, die Pfarrstellen
nicht mehr mit Konventualen zu besetzen.53
Zu einer Gesundung der inneren Verhältnisse ist es in Ettenheimmünster
unter Abt Balthasar nicht gekommen. Bei seinem Tod zählte der Konvent
nur noch zwei oder drei Mitglieder.54 Die Erfahrungen, die Bischof
Johann in den zurückliegenden Jahren mit dem Kloster hatte machen
müssen, veranlaßten ihn, bei der Neuwahl seinen Einfluß geltend zu
machen. Zum Nachfolger wurde 1582 Laurentius Gutjahr bestimmt, der
drei Jahre zuvor - ebenfalls auf des Bischofs Wunsch hin - schon zum Abt
von Altdorf gewählt worden war.
50 Preisendanz Nr. 39.
51 GLA 87/12.
52 Karl Hahn, Das Aufkommen der Jesuiten in der Diözese StraOburg und die Gründung des Jesuitenkollegs in
Molsheim, ZGO 64/1910. 246-294; S. 265 f.
53 Karl Hahn. Visitationen und Visitationsberichte aus dem Bistum Straßburg in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
, ZGO 65/1911. 204-249, 501-543, 573-598; S. 212 ff.. 505. Ders., Reformbestrebungen 82 ff.
54 Als sieh die Konventualen 1592 weigern, Johann Georg von Brandenburg Obödienz zu leisten, und sich dabei auf die
Wahl von 1582 als Präzedenzfall beziehen, stellt das Notariatsprotokoll fest, „das dazumalen kein conventus ad
capitulum vorhanden gewesen, von dem man die oboedientiam hette können fordern". GLA 87/193a, 1593 Sept. 23.
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