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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 176
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accomodiren wißen, zu erlhernung des ordens disciplin uff: und
respective wider haimgeschickht werden". Er bat, ihn mit Brüdern aus
Ettenheimmünster zu verschonen; eigene Mönche dorthin zu schicken,
sei er nicht in der Lage, da der Konvent bereits durch andere auswärtige
„Reformationen" stark belastet werde.66

Nach dem, was das Reskript der bischöflichen Visitation von 161467 über
Ettenheimmünster festhält, bedurfte das Kloster dringend der Reform.
Gerügt wird die Vernachlässigung der monastischen Disziplin, eine
allgemeine Unkenntnis der Ordensregeln und -Statuten, die laue
Verrichtung des Offiziums und die geringe Zahl der Mönche. Dem Abt
wurde aufgetragen, für die Aufnahme von Novizen zu sorgen. Ein
Konventuale (P. Rudolf) sollte zum Studium abgeordnet, ein anderer
(P. Karl) zur Erlernung der Klosterzucht Gengenbach zugewiesen
werden, das Ettenheimmünster einen Novizenmeister zur Verfügung
stellte.

Es muß zu dieser Zeit im Konvent zu erheblichen Auseinandersetzungen
in Glaubensfragen gekommen sein. Über Nacht verließ der Prior,
gemeinsam mit P. Petrus Ribola, das Kloster; sie schlössen sich in
Straßburg protestantischen Kreisen an. Die von ihnen gegen ihren Abt
erhobenen Vorwürfe veranlaßten Bischof Leopold immerhin, eine
Untersuchungskommission einzusetzen. Später ließ er beide festnehmen.
P. Ribola befand sich seit 1615 in Ettenheimmünster in Klosterhaft.

Mangelnder Reformwille, aber auch der von der bischöflichen Regierung
zu Zabern ausgeübte Druck haben dazu geführt, daß Ettenheimmünster
den Generalkapiteln der Bursfelder, häufig unentschuldigt, fernblieb
und seine Zahlungsverpflichtungen nur schleppend erfüllte. Aus den
Auseinandersetzungen zwischen Bischof und Kongregation scheint sich
das Kloster, vielleicht aufgrund früherer Erfahrungen, vorsichtig
herausgehalten zu haben. Denn schon 1608, bei der Wahl des Priors
Christoph Heubier von Schuttern zum Abt von Ettenheimmünster, war
es im Streit um die bischöflichen Rechte zu Unzuträglichkeiten
gekommen. Das Wahlversprechen, das dieser abgeben mußte, verrät auch
die Absicht des Straßburger Bischofs, seine Aufsichtsfunktionen über
das Kloster deutlich herauszustellen. Der Gewählte verpflichtete sich,
für einen geregelten Gottesdienst zu sorgen, im Kloster kein ungebührliches
Verhalten „mit schweren, fluchen, uberflissigem zutrinckhen" zu
dulden, beim etwaigen Übertritt zum lutherischen Glauben keine
finanziellen Forderungen an das Kloster zu stellen, die auf dem Kloster
lastenden Schulden abzulösen, Verkauf und Belastungen von Klostergut

66 Rudolf Reinhardt, Restauration, Visitation, Inspiration. Die Reformbestrebungen in der Benediktinerabtei
Weingarten von 1567 bis 1627. (Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-
Württemberg. Reihe B, Bd. 11), Stuttgart 1960, 231.

67 Volk, Benediktinerabteien 251.

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