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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 222
(PDF, 129 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0222
Nach anfänglicher Drei-Felder-Wirtschaft wurde später die Zwei-Felder-
Wirtschaft mit Stallbetrieb angewandt. Als zweite Rodungsstufe ging
man an die Erschließung der hinteren Talbereiche, in der Form der
Hofwirtschaft. Dies waren unter anderem Reichenbach-Schwärzenbach,
Reichenbach-Mittelbach, Reichenbach-Sondersbach, Haigerach,
Schwaibach, Dantersbach, Schönberg, Wingerbach und die Rebhofbezirke
Abtsberg und Bermersbach; außerdem das Moos- und Mühlsteinterritorium
.

Auch in der Rheinebene dehnte man sich aus mit den Dinghofbezirken
Kinzigdorf, Offenburg, Bohlsbach, Griesheim, Dattenweiler, Weierbach,
Heimburg-Sendelbach, Linx, Unzhurst, Ufhofen, Elgersweier, Zunsweier
, Rütti, Ichenheim, Dundenheim, Altenheim, Nieder- und Oberschopfheim
, Rugerswiler-Friesenheim, Kürzell, Höfen, Reichenbach im
Schuttertal, Kippenheim und Tutschfelden. Im Jahre 1139 sind im
Neckargebiet Kurienhöfe des Klosters Gengenbach erkennbar, mit
einem Schaffneihof in Oberndorf a. N. und einer Unterschaffnei in
Rottweil a. N.

Das Kloster wurde somit zum entscheidenden Wirtschaftsunternehmen,
das seine Schwerpunkte naturgemäß in der landwirtschaftlichen Nutzung
hatte, wobei der Weinbau, zunächst aus dem Elsaß kommend,
gerade in seiner heutigen Bedeutung für die Ortenau, deutlich macht, wie
die Impulse mönchischen Schaffens bis in die Gegenwart Wirkung zeigen.

Darüberhinaus lag die Ausbeutung des Silbers im Bergbau nahe,
Handwerk und Handel ergaben sich als Konsequenz der Siedlungs- und
Wirtschaftstätigkeit sowie der günstigen geographischen Lage am
Ausgangspunkt des Kinzigtals23.

Es wäre jedoch falsch, die wirtschaftlichen Aktivitäten des Klosters
losgelöst von den verwaltungsmäßigen, rechtlichen und religiösen
Aufgaben zu sehen.

„Als Grundherr rodete das Kloster durch seine Untertanen, versuchte
den Ackerbau und intensivierte die Siedlung und damit auch die
kirchlich-religiöse Versorgung der Bewohner. Zum Hof stellte man eine
Kapelle, in diese gründete man eine Kaplanei oder machte sie sofort zum
Mittelpunkt einer Pfarrei. Als Grundherr einer Pfarrei hatte der Abt
Anspruch auf den Zehnten und das Patronat (Schutz und Unterhaltung
des Kirchenbaus; Einsetzung des Geistlichen). Benötigte man mehr als
diese Rechte und Einnahmen aus einer Pfarrei, so konnte man sich diese

23 vgl. Hitzfeld, Gengenbacher Blatter 1975, 40 f.

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