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aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts. Auch das Weistum des Hofes
Ulm, das nicht mehr im Original erhalten ist, beruft sich in seiner
Einleitung ausdrücklich auf eine „hantfeste dez koniges Lüdewiges", auf
welcher die Rechte des Klosters beruhen sollen17. Der Vogt tritt nach den
Angaben der Fälschung bei den Dingtagen nicht mehr in Erscheinung.
Im Jahre 1318 hatte das Kloster einen Teil der Vogtei durch Kauf an sich
gebracht. In der Inkorporationsurkunde des Papstes Johannes XXII. vom
11. April 1330 für die Kirchen von Dossenheim und Schwindratzheim
erfahren wir von einem Brand des Klosters18. Das Kloster war nämlich in
die Auseinandersetzungen zwischen den Anhängern der päpstlichen
Partei und denen des Königs Ludwig von Bayern hineingezogen und
durch feindliche Angriffe mit Brand und Verwüstung heimgesucht
worden.
29 Mansen sollen nach der Fälschung aus dem Ulmer Hofrecht
herausgenommen und ihre Einkünfte ungeachtet bisheriger Ansprüche
und Verleihungen für die Wiederaufrichtung der schwer geschädigten
Abtei verwendet werden. Die Mahnungen an die „familia" deuten auf den
Versuch hin, die Rechte des Klosters gegenüber den abgabepflichtigen
Bauern, die in den vorausgegangenen Auseinandersetzungen gelitten
hatten, wiederherzustellen und zu stärken. Auf eine Verstärkung der
Rechte des Abtes und seiner Oberaufsicht zielt auch die Mahnung an die
gottgeweihten Schwestern, worunter wir wohl die unter der Obhut des
Abtes lebenden Beginen zu verstehen haben, die in zwei Schenkungen an
die Abtei aus den Jahren 1305 und 1318 erwähnt werden19. Mit der
Berufung auf eine Translation des Klosters wollte man offenbar den
umstrittenen Klosterbesitz als althergebracht und aus der Gründungszeit
stammend nachweisen. Zieht man die zeitbedingten Umstände ab, so
verbleibt schließlich die Nachricht von der Verlagerung des Klosters auf
das zum Klosterhof Ulm gehörige Salland. Ob sich hinter dem Bericht
von dem Brand des Klosters (Arnulfsau) und seiner Verheerung durch
einen sonst nicht bekannten Grafen Ruthelin ein älterer echter Kern
verbirgt, muß angesichts der parallelen Vorgänge der Jahre 1329/30
dahingestellt bleiben.
Die in der Fälschung vorkommenden Ortsnamenschreibungen weisen ins
12. -13. Jh. Man könnte deshalb an eine in dieser Zeit im Kloster noch
vorhandene Überlieferung denken. Die Bemühungen des aus Hirsau
stammenden Abtes Conrad um die Mitte des 12. Jahrhunderts, das
Andenken der Stifterin Hirminsind durch eine Anniversarstiftung
lebendig zu erhalten, weisen die gleiche Tendenz auf. Die späteren
17 GLA 67/1318. 184 186; 67/1314. 1)81 387; J. Grimm. Weisthümer 1. 428 433.
18 AD 480 (12); GLA 67/1315. 249 252; 37/221.
19 GLA 37/121; 65/606. 492 und 931.
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