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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 369
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angerichtete Schaden waren groß. Obwohl das Heer der Aufständischen
noch ungebrochen in seiner Macht war, konnten Markgraf Philipp von
Baden und Vertreter der Stadt Straßburg mit den Anführern einen
Vertrag aushandeln, der am 29. 5. in Renchen77 von dem Propst Heinrich
Fehl (1514-1531) und den Hauptleuten unterzeichnet wurde. Es wurde
vereinbart: Propst und Konvent behalten ihre Kirchen und Güter samt
Zinsen und Gülten. Die Bauern geben die Ornate sowie den Kirchenschmuck
der 3 Kirchen zurück, dazu den Hausrat und die Urkunden,
sofern diese noch vorhanden sind. Der Propst verzichtet auf die
entwendeten Dinge, die veräußert worden sind. Außerdem verpflichtet
er sich, den Bauern in den nächsten 14 Tagen 100 fl zu zahlen. Damit war
der Friede wiederhergestellt. Es spricht für Allerheiligen, daß sich unter
den Aufständischen kein Renchtäler Bauer befunden haben soll.
Eine neue Heimsuchung brachte das Jahr 1555; ein Brand zerstörte das
Innere der Klosterkirche sowie die Klostergebäude. Propst Petrus Müller
von Ullenburg (1550-1562) ließ die Kirche sowie den Turm wieder
herstellen. Die Ausbesserungsarbeiten an den Klostergebäuden konnten
infolge Geldmangel erst unter Propst Jodokus Sebold (1572-1589)
abgeschlossen werden.

In dem Streit um den Straßburger Bischofssitz schien das Ende von
Allerheiligen gekommen zu sein. Nach dem Tode des Bischofs Johann
von Manderscheidt 1592 wählten die protestantischen Mitglieder des
Domkapitels den 15jährigen lutherischen Markgrafen Johann Georg von
Brandenburg zum Administratoren und die katholischen den Kardinal
Karl von Lothringen zum Bischof. Zwischen den beiden Prätendenten
brach ein Krieg aus, der Straßburger Bischofskrieg (1592-1593), in dem
Karl von Lothringen siegte. Beide teilten das Territorium des Bistums,
wobei der Kardinal die elsäßischen Gebiete und der Markgraf die Ämter
Ettenheim und Oberkirch erhielt. Johann Georg übertrug die Verwaltung
seines Landes dem Kanoniker Graf Ernst von Mansfeld, einem
überzeugten Lutheraner. Vor der Amtsübernahme hatte der Brandenburger
schwören müssen, die religiösen Verhältnisse in seinen Ämtern nicht
zu ändern. Allerheiligen erteilte er außerdem 1593 die Zusage, die
Chorherren nicht an der Ausübung des Gottesdienstes in der alten Weise
zu hindern und ihnen die Verwaltung ihrer Güter, besonders des Klosters
in Allerheiligen, zu belassen. Doch die Räte des Markgrafen planten, das
Stift aussterben zu lassen und das Anwesen danach in einen Obstgarten
umzuwandeln. Darum schlössen sie die Klosterschule, untersagten die
Aufnahme von Novizen und bedrängten die Chorherren, deren Zahl auf
drei zusammengeschrumpft war78. Die hohe Verschuldung des Klosters
damals - sie belief sich auf mehrere tausend Gulden - bot ihnen die

77 GLA 64/3.

78 GLA 84/59 (Schreiben des Propstes J. Jehle v. 10. 10. 1594).

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