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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 396
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daß der Prior nur zuständig war für die vier Höfe und vier Tagelöhnerhäuschen
, zu denen vor kurzem noch drei weitere Taglöhnerhäuschen
hinzugekommen waren. Der Prozeßentscheid billigte dem Prior mehr
Konzessionen zu, als bei einer genauen und engen Anwendung des
kirchlichen Rechtes ihm zugestanden wären. Diese Seelsorge des
Rippoldsauer Priorats, zu der sich der Konstanzer Bischof schon 1658
zustimmend geäußert hatte60, und für die seit diesem Jahr auch
Pfarrbücher geführt wurden61, wird aber in den offiziellen Schematismen
der Diözese Konstanz des 18. Jahrhunderts gar nicht erwähnt.

Auch die Nikolauszelle Rippoldsau im Herzen des nördlichen Schwarzwaldes
ist im Anfang des 19. Jahrhunderts ein Opfer der Säkularisation
geworden. Die schon eindeutig festgelegte Ermächtigung der Fürsten,
die Klöster säkularisieren zu können, veranlaßte die fürstlich Fürsten-
bergische Regierung, schon vor Erlaß des Reichsdeputationshauptbe-
schlusses (1803 II 25) in Rippoldsau zuzugreifen: das Protokoll der
Besitznahme datiert von 1802 XI 2262. Zwei Patres bewohnten in diesem
Augenblick das Haus. Die rechtlich unklare Situation, ob dieses
Klösterlein Pfarrei ist oder Kloster, hat zu interessanten Verwicklungen
geführt: Wäre es nicht Kloster, dann dürfte keine Säkularisation
stattfinden, denn nur Klöster, nicht Pfarreien wurden säkularisiert. Ist
es aber Kloster, dann hat auch Württemberg das Recht, die in seinem
Bereich befindlichen Güter für sich zu reklamieren. Von seiten der
Fürstenberger wurde nun im Nachhinein 1805/1806 betont, Klostergebäude
und Güter gehörten zur Pfarrei und nicht zu St. Georgen-Villingen
(das in diesem Augenblick noch bestand!). Sie reden dabei gerne von dem
„sogenannten Klösterle". Württemberg weiß aber zu belegen, daß
Benediktiner in Rippoldsau die Einkünfte bezogen und den Überschuß
nach St. Georgen abführen. Die Ausflucht, das wäre nur eine mündliche
Absprache, hat nicht viel Überzeugendes an sich63, so daß die im
württembergischen Staatsgebiet liegenden Besitzungen Rippoldsau's
Fürstenberg bzw. Baden verloren gingen. Das Ganze stand schließlich
unter dem Druck einer neuen Unsicherheit, weil auf dem Papier dem
Malteserorden in Heitersheim das Recht zugestanden worden war, die
Klöster des Breisgaus zu übernehmen und er sich tatsächlich anschickte,
durch Besitznahmeaktionen seine Ansprüche zu realisieren. Er hat aber
am Ende gegenüber den weltlichen Mittelstaaten den Kürzeren gezogen
und ist selbst der Säkularisation unterworfen worden.

Als nun auch das Fürstentum Fürstenberg 1806 mediatisiert wurde und
dem neu errichteten Großherzogtum Baden zugeschlagen war, hatte

60 Ebd. 33.

61 Hermann Franz, Die Kirchenbücher in Baden Karlsruhe 1957) 217.

62 FFA E L

63 Ebd. Vgl. a. GLA 389/Zug. 1908 Nr. 100/447 448.

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