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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
58. Jahresband: Die Klöster der Ortenau.1978
Seite: 399
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1978/0399
Monasterii Lucidae Vallis"3. Nach dieser Chronik berief die Markgräfin
Frauen aus dem Cistercienserinnenkloster Wald bei Meßkirch. Sie
sollten in der Neugründung zu Beuern das vorbildlich reguläre Leben
ihres hohenzollerischen Klosters einführen. Da Papst Innocenz IV. der
badischen Stiftung alsbald die vollen Rechte eines Cistercienserklosters,
das sogenannte „Privilegium commune Cisterciense", gewährte4, entschloß
sich 1247 auch das Generalkapitel in Citeaux, Lichtenthai dem
Orden einzugliedern5.

Das markgräfliche Kloster wurzelte damit von Anfang an in der cister-
ciensischen Bewegung, die im 12. und 13. Jahrhundert die abendländische
Geschichte wesentlich mitgestaltete. War es doch der heilige
Cistercienserabt Bernhard von Clairvaux, der mit anderen einflußreichen
Persönlichkeiten 1130/31 das Schisma einer doppelten Papstwahl
beseitigen half und fortan wesentlich auf die Entschlüsse von Papst und
Kaiser einwirkte. Cisterciensermönche rodeten in der Hingabe an das
Ideal harter Handarbeit die Sumpf- und Urwaldgebiete Ost- und
Nordeuropas und erschlossen sie so im Umkreis ihrer Gründungen für
die nachfolgenden Siedler.

Von den inkorporierten Frauenklöstern verlangte der Orden die
Annahme seiner strengen Lebensweise. Die Klosterfrauen, „moniales"
genannt, mußten bereit sein, die Regel des heiligen Benedikt in ihren
ursprünglichen Ansprüchen zu beobachten. Sie waren wie die Mönche
siebenmal des Tages zum gemeinsamen Chorgebet verpflichtet, das in
Lichtenthai seither ununterbrochen gehalten wird. Hinzu kamen
körperliche und geistige Arbeit und eine asketische Lebensweise, deren
Einhaltung regelmäßig durch einen Visitator des Ordens überprüft
wurde. In Lichtenthai war hierfür der Abt von Neuburg zuständig, dessen
Kloster im Elsaß, im Hagenauer Forst, an der niederen Moder lag. Er
hatte als sogenannter Vaterabt auch für die Wahrung der Ordensprivilegien
zu sorgen. Sie sicherten dem Kloster die freie Wahl der Äbtissin zu,
bewahrten es vor den Folgen eines allgemeinen Interdikts und unterstellten
es der unmittelbaren geistlichen Gewalt des Ordens.

Am 3. November 1248 wurde die noch unvollendete Kirche des neuen
Klosters konsekriert6. Es geschah dies durch den Straßburger Bischof,
Heinrich III. von Stahleck, da der Speyrer Oberhirte, Heinrich II. von
Leiningen, die bischöfliche Weihe noch nicht empfangen hatte. Er war
Kanzler des heiligen römischen Reiches deutscher Nation und zog seine
politischen Verpflichtungen den kirchlichen Obliegenheiten vor.

3 GLA 65/323

4 Uk. v. 1245, VII.; ZGO VI 1855. 445.

5 Statuta Capitulorum Generalium Ordinis Cisterciensis, ediert v. J. M. Caniuez, 1 VIII Löwen 1933-1941, hier II 332,
1247 nr. 38.

6 Eintrag in Lichtenthaler Ms 29, f 3r.

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