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Beteiligten jeweils zukommt, zu wachen hat; sie und ihre Nachfolgerinnen
werden für eine ähnliche Position, die aber nicht so eingehend
beschrieben wird, 1414 VII 2218 benannt. Man könnte natürlich
vermuten, daß die Meisterin Katharina des großen Gotzhuses des Jahres
1401 und die Regelmeisterin Katharina Erbin der Jahre 1395 und 1414 die
selbe Person ist. Wie dem auch sei, der sehr bestimmte Ausdruck „die
Regelmeisterin", von dessen Nachfolgerinnen im gleichen Atemzug die
Rede ist, scheint aber doch eine von den Meisterinnen oder eine
bestimmte jenen anderen Ubergeordnete zu sein, die eine Art von
bleibender Leitungsfunktion innehat. Daß sie den Titel Äege/meisterin
trägt, scheint doch auch einen Hinweis darauf, zu geben, wo diese Häuser
ihren geistigen Rückhalt gefunden haben: bei den Franziskanern Offen-
burgs. Es handelt sich eben doch auch offenbar bei den Gotzhusern dieser
Stadt um Regelhäuser für Schwestern, die nach der dritten Regel des
heiligen Franz lebten. So dürfte die Tatsache, daß die Abhaltung der
gestifteten Jahrzeiten, von denen die Rede war, jeweils mit dem
Franziskanerkonvent verbunden war, nicht zufällig sein, sondern einen
Hinweis auf die Verbundenheit der Offenburger Beginen mit der
franziskanischen Gedankenwelt bedeuten. Völlig paßt in dieses Bild, daß
nach dem Tod der letzten Begine, einer Schwester Katharina aus dem
großen Gottshus, zwischen der Stadt und den Franziskanern ein Streit
über das Erbe dieser Institution entstand, indem man 1531 X 13 und XI
1019 sich halb zu halb verglich; dabei fielen z.B. die Reben beim
Kalbsbronnen an das Franziskanerkloster, das Haus der Schwestern an
die Stadt. Die Stadt hatte ihre Ansprüche mit dem Hinweis auf ihre
„Obrigkeit" begründet und verwies auf die andere Rechtslage als im
Falle des Richkalden Gottshuses, in dem das Kloster offenbar den vollen
Erbteil ungeteilt übernehmen konnte.
Im Zusammenhang mit diesen Offenburger Beginen ist deren Haus in
Rammersweier zu nennen an der Straße nach Ebersweier, das den Namen
„Helgenantle" trug. Es scheint eine Art Erholungshaus für sommerliche
Zeiten gewesen zu sein und hatte eine eigene Kapelle, wohl wegen der
Abgelegenheit; bei den Beginenhäusern in der Stadt ist keine Kapelle zu
vermuten, da die Schwestern ja leicht die Pfarrkirche erreichen konnten
und ja auch nicht durch Klausur daran gehindert waren. Der Rest des
Hauses in Rammersweier ist erst um 1860 abgebrochen worden.20 Ob es
einer bestimmten Beginengemeinschaft in Offenburg zugehörte oder
allen zusammen, ist bis jetzt nicht geklärt.
In Lahr war wohl kaum eine Mehrheit von Beginengemeinschaften wie in
Offenburg. Aber daß es doch auch hier Beginen gab, ist immerhin
18 GLA 30/11.
19 Ebd. 131.
20 Heizmann. S. 6
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